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Kleine Anfrage - KA-0107/VIII
Der Presse war zu entnehmen, dass einige der Berliner Bezirke die im Frühjahr 2016 geschlossene Vergütungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und drei Berliner Assistenzdiensten nach der Assistenz für schwerstbehinderte Menschen auch bei Krankenhausaufenthalten (zumindest anteilig) finanziert wird, nicht umgesetzt wird (u.a. http://m.taz.de/!5394110;m/ ) Hierzu wird das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten: 1. Setzt der Bezirk Pankow die zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und drei Berliner Assistenzdiensten geschlossene Vergütungsvereinbarung zur Refinanzierung der Assistenz für schwer behinderte Menschen während eines Krankenhausaufenthaltes um. 2. Wird hierbei danach unterschieden, ob die Assistenz in den Dienstleistermodell oder im Arbeitgebermodell in Anspruch genommen wird. Sofern die 1. Frage bejaht wurde bitte ich um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen Kostenerstattung für Assistenz während eines Kranken Hausaufenthalts beantragt wurde, wie viele Anträge positiv beschieden wurden und in welcher Höhe Kosten hierfür bisher erstattet wurden. Sofern die 1. Frage verneint und/oder die 2. Frage bejaht wurde, bitte ich um Auskunft darüber, warum das so ist. |
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