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Kleine Anfrage - KA-0831/VII
Das Bezirksamt Pankow wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Das Verwaltungsgericht hat einer Anwohnerin jüngst recht gegeben und das Projekt ›Temporäre Spielstraße Gudvanger Straße {16-22}‹ gestoppt. Wird das Bezirksamt Pankow (BA) diesbezüglich in Berufung gehen und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen? Wie schätzt das BA die Erfolgsaussichten diesbezüglich ein? 2. Wird das BA Maßnahmen ergreifen, um das gestoppte Projekt auf Grundlage der bestehenden Straßenverkehrsordnung rechtlich korrekt sowie langfristig abzusichern? Wie schätzt das BA die Erfolgsaussichten diesbezüglich ein – vor dem Hintergrund der örtlich gegebenen, existierenden Straßeninfrastruktur? 3. Welche Maßnahmen wird das BA ergreifen, um im wachsenden, sich in zunehmendem Maße verdichtenden Stadtbezirk dringend benötigte Spiel- und Bewegungsflächen sowie Spielstraßen im öffentlichen Straßenland zu verankern – als einen festen Bestandteil der sozialen und urbanen Infrastruktur im öffentlichen Straßenland? 4. Wird das BA zukünftig Spiel- und Bewegungsflächen sowie Spielstraßen in die bezirkliche Verkehrsentwicklungsplanung aufnehmen und fest hierin verankern (vgl. hierzu Initiativen in dieser Richtung in: Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Mannheim, München)?
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