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Kleine Anfrage - KA-0799/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1) Fallen Mietverträge für Jugend-WGs, Betreutes Wohnen oder Ähnliches unter die Zweckentfremdungsverbotsverordnung als gewerbliche Zimmervermietung? 2) Wenn ja, sind dem Bezirksamt Bestrebungen des Senats bekannt, die Angebote von Jugend-WGs und betreutem Wohnen aus der gewerblichen Definition der Zweckentfremdungsverbotsverordnung herauszutrennen, wenn ja, welche? 3) Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt bei denen Freie Träger als Betreiber von Jugend-WGs oder Betreutem Wohnen keine Mietverträge abschließen konnten, weil Vermieter Bedenken hatten, dass Jugend-WGs oder Betreutes Wohnen unter die Zweckentfremdungsverbotsverordnung als gewerbliche Zimmervermietung fallen könnten? 4) Sind gegenüber dem Bezirksamt von Seiten der Freien Trägern Bedenken geäußert worden, dass diese wegen der Zweckentfremdungsverbotsverordnung in der Ausübung ihres Angebots bedroht oder behindert sind?
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