Kleine Anfrage - KA-0731/VII  

 
 
Nummer:KA-0731/VIIEingang:17.02.2015
Eingereicht durch:Siedenburg, Constanze
Weitergabe:17.02.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:03.03.2015
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:03.03.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:03.03.2015
 
Betreff:Verwaltungszugehörigkeit von Geflüchteten in Kinderschutzfällen
Anlagen:
KA 0731/VII Eingang
Antwort KA-0731/VII
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Ämter sind für Geflüchtete in Kinderschutzfällen, sollten sie z. B. in Pankow geschehen, zuständig? Ist es richtig, dass hier teilweise nach dem sogenannten "Obdachlosenschlüssel" verfahren wird? Wenn ja, unter welchen Umständen?

 

  1. Wenn ja, auf welche Weise kann trotz der zum Teil vorhandenen Zuständigkeit anderer Bezirksämter für Flüchtlinge, z. B. die in Pankow leben, eine reibungslose Zuordnung von Hilfestellungen gewährleistet werden?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Pankow diese Arbeitsweise? Sieht das Bezirksamt in diesem Zusammenhang Verbesserungsmöglichkeiten, wenn ja, welche?

 

 
 

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