Kleine Anfrage - KA-0731/VII
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Nummer: | KA-0731/VII | Eingang: | 17.02.2015 |
Eingereicht durch: | Siedenburg, Constanze | | Weitergabe: | 17.02.2015 |
Fraktion: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fälligkeit: | 03.03.2015 |
Antwort von: | Bezirksamt | Beantwortet: | 03.03.2015 |
Parlament: | Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin | Erledigt: | 03.03.2015 |
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Betreff: | Verwaltungszugehörigkeit von Geflüchteten in Kinderschutzfällen |
Anlagen: |
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Kleine Anfragen Eingangstext Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: - Welche Ämter sind für Geflüchtete in Kinderschutzfällen, sollten sie z. B. in Pankow geschehen, zuständig? Ist es richtig, dass hier teilweise nach dem sogenannten "Obdachlosenschlüssel" verfahren wird? Wenn ja, unter welchen Umständen?
- Wenn ja, auf welche Weise kann trotz der zum Teil vorhandenen Zuständigkeit anderer Bezirksämter für Flüchtlinge, z. B. die in Pankow leben, eine reibungslose Zuordnung von Hilfestellungen gewährleistet werden?
- Wie bewertet das Bezirksamt Pankow diese Arbeitsweise? Sieht das Bezirksamt in diesem Zusammenhang Verbesserungsmöglichkeiten, wenn ja, welche?
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