Ausnahmegenehmigungen in der Parkraumbewirtschaftung

Informationen für Gewerbetreibende

Betriebsvignette beantragen

Betriebe und Einrichtungen in Parkraumbewirtschaftungsgebieten erhalten auf Antrag hin für ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug eine sogenannte Betriebs-Vignette – nur gültig für die Parkzone, in der sich der Betriebssitz befindet -, ohne dass eine Dringlichkeit nachgewiesen werden muss.

Betriebsvignetten für weitere Betriebsfahrzeuge werden nur erteilt, wenn im Antrag ausreichend begründet und nachgewiesen wird, dass ein durch den Betriebsablauf bedingter dringender Bedarf besteht; dieses Fahrzeug nicht nur zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen in unmittelbarem Umfeld des Betriebssitzes zu parken ist, anderenfalls der Betriebsablauf nachhaltig beeinträchtigt würde.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 STVO

    PDF-Dokument (219.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Pankow

  • Antrag auf Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 46 STVO

    PDF-Dokument (1005.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Pankow

  • Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises nach § 46 STVO

    PDF-Dokument (279.8 kB)
    Dokument: Bezirksamt Pankow

  • Antragstellung

    Den Antrag und die beigefügten Unterlagen senden Sie bitte schriftlich per Post an das

    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Straßenverkehrsbehörde
    Storkower Str. 97
    10405 Berlin

    oder per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde: svb@ba-pankow.berlin.de

    Bitte beachten Sie die Information “Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur” oben in der Kontaktspalte.

    Sie erhalten die Ausnahmegenehmigung und einen Gebührenbescheid mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugesandt.
    Für die persönliche Beantragung gilt: Es erfolgt keine Sofortbearbeitung bei Anträgen auf Neuerteilung, Verlängerung oder Ausweitung auf weitere Parkzonen. Bei Anträgen auf Umtausch wegen Kfz-Wechsel oder nach Verlust der Ausnahmegenehmigung wird die Sofortbearbeitung weitgehend sichergestellt. Bitte beachten Sie auch das oben veröffentlichte Merkblatt zur Beantragung von Betriebsvignetten.

  • Antragsunterlagen
    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag, bei nichtansässigen Betrieben Antrag auf Firmenkopfbogen
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Gewerbeanmeldung und Gewerbemietvertrag (Seite mit den Vertragspartnern, Mietdauer und dem Objekt sowie die Seite mit den Unterschriften)
    • Begründung der Notwendigkeit bei weiteren betrieblich genutzten Fahrzeugen. Betriebe die ihren Hauptsitz ausserhalb der Parkraumbewirtschaftung haben, müssen den Nachweis über das notwendige Parken schon beim ersten Fahrzeug begründen.
    • Nachweis über das Parken in den Parkzonen für die vergangenen 4 bis 6 Wochen (unter Angabe der Postleitzahl, Straße und Hausnummer).
  • Gebühren

    Die Erteilung der Betriebsvignette ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid gemäß der erteilten Ausnahmegenehmigung.
    Die Gebühr beträgt laut bundeseinheitlicher “Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt” derzeit:

    • bis zu einem Jahr 90,00 EUR
    • bis zu zwei Jahren 130,00 EUR
    • bis zu drei Jahren 160,00 EUR
  • Rechtsgrundlagen

    Gemäß § 18 Abs. 5 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) weisen wir auf die Rechtsgrundlagen und auf die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung hin. Rechtsgrundlagen sind: §§ 18 Abs. 1 Satz 2 ASOG, 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, 46 Abs. 1 StVO.

Häufige gestellte Fragen

  • Was ist eine Betriebs-Vignette?

    Mit Ihrer Betriebs-Vignette können Sie in der Zone Ihres Betriebssitzes mit einem Fahrzeug rund um die Uhr entgeltfrei parken. An Zonengrenzen selbstverständlich auf beiden Straßenseiten. Sie müssen Ihren Parkausweis nur fristgerecht bei Ihrem Bezirksamt beantragen, die Verwaltungsgebühr bezahlen und die Vignette zum Starttermin der Bewirtschaftung gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug platzieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass jedes Unternehmen nur eine Betriebs-Vignette pro Betriebssitz beantragen kann.

  • Warum steht auf meiner Betriebs-Vignette „Ausnahmegenehmigung“?

    Für betriebliche Fahrzeuge können aus juristischen Gründen keine Bewohnerparkausweise erteilt werden. Ihre Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung der Parkgebühr ist nur im Wege der Ausnahmegenehmigung möglich. Aus diesem Grund steht auf jeder Betriebs-Vignette das Wort „Ausnahmegenehmigung“.

  • Wo platziere ich meine Betriebs-Vignette im Fahrzeug?

    Bitte platzieren Sie ihre Ihre Betriebs-Vignette hinter der Windschutzscheibe, sodass sie von außen gut sichtbar ist.

  • Wie beantrage ich die Betriebs-Vignette für mein Unternehmen?

    Sie können Ihre Betriebs-Vignette bei der Straßenverkehrsbehörde schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax beantragen. Den Antrag finden Sie auf dieser Seite. Die Vignette und den Gebührenbescheid erhalten Sie anschließend zusammen per Post.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

    Sie benötigen hierzu Ihre Gewerbeanmeldung, Ihren Gewerbemietvertrag sowie eine Kopie des Fahrzeug- bzw. Zulassungsscheins.
    Siehe auch “Antragsunterlagen und Gebühren” oben.

  • Kann ich beim Bezirksamt per E-Mail oder Telefon Fragen zur Beantragung stellen?

    Fragen zur Beantragung stellen Sie bitte per Mail an svb@ba-pankow.berlin.de oder rufen die in der Kontaktspalte angegebene Rufnummer an.

  • Was kostet die Betriebs-Vignette?

    siehe Gebühren

  • Wie berechnet sich die Höhe der Gebühren der Betriebs-Vignette?

    Die Gebühr für die Vignette basiert auf der bundeseinheitlicher “Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt” und soll die entstehenden Verwaltungskosten für die Beantragung decken.

  • In welchem Fall kann ich für mein Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen beantragen?

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen beantragen, wenn Sie betriebsbedingt nachweislich mehr als ein Fahrzeug in Ihrer Bewirtschaftungszone parken müssen oder eine Vignette für mehrere Zonen für Ihr Gewerbe zwingend erforderlich ist. Diese Anträge werden im Einzelfallverfahren geprüft. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung noch auf Bearbeitung der Anträge bis zum Beginn der Parkraumbewirtschaftung.

  • Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen?

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Jede Ausnahmegenehmigung wird im Einzelfallverfahren geprüft.

  • Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen bis zum Start der Parkraumbewirtschaftung?

    Nein. Alle Ausnahmegenehmigungen werden im Einzelfallverfahren geprüft. Wann dieses abgeschlossen sein wird, kann aufgrund der hohen Zahl der erwarteten Anträge nicht eingeschätzt werden.

  • Können auch Betriebe mit Sitz außerhalb Prenzlauer Berg eine Betriebs-Vignette beantragen?

    Ja. Nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung (in Form eines DIN A 4 Blattes) bei der im Einzelfallverfahren geprüft wird, ob das Unternehmen zwingend auf eine Betriebs-Vignette für den Prenzlauer Berg angewiesen ist, um seinem Geschäftsbetrieb nachzukommen.

  • Was geschieht, wenn ich meine Betriebsvignette verliere?

    Eine Ersatzausstellung einer Vignette kann nur dann erfolgen, wenn der Verlust des Originals zweifelsfrei (z.B. durch eine Diebstahlsanzeige) nachgewiesen
    werden kann. Eine Ersatzausstellung einer abhanden gekommenen Ausnahmegenehmigung kostet 15 Euro.

  • Was geschieht, wenn sich das Kennzeichen meines Fahrzeugs ändert, oder ich ein neues Fahrzeug erwerbe?

    Bei einem Kennzeichenwechsel werden zur Neuausstellung die alte Vignette und der neue Fahrzeugschein benötigt.
    Es ist ein Antrag auf Kennzeichenwechsel auszufüllen. Die Neuausstellung der Vignette kostet 15 Euro (bei mehreren Vignetten werden die 15 Euro mit der
    Fahrzeuganzahl multipliziert bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro).
    Bei einem Kennzeichenwechsel innerhalb der Gültigkeit einer vorhandenen Ausnahmegenehmigung muss die alte Ausnahmegenehmigung für den verbleibenden Gültigkeitszeitraum auf das neue Kennzeichen umgeschrieben werden. Dazu müssen die alte Ausnahmegenehmigung und der neue Fahrzeugschein vorgelegt werden (Kosten pro Fahrzeug ebenfalls 15 Euro).

  • Was geschieht mit meiner Betriebsvignette, wenn ich in eine andere Zone des Bewirtschaftungsgebietes umziehe?

    Bei einem Standortwechsel des Betriebssitzes können Sie eine Zonenänderung zu beantragen. Dafür ist eine Gebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Nach Abgabe der alten Vignette/Ausnahmegenehmigung, erhalten Sie eine neue Vignette/Ausnahmegenehmigung mit der aktuellen Bewirtschaftungszone, in der sich Ihr Betriebssitz befindet.

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