Urkundenstelle

Voraussetzungen für die Erteilung einer Urkunde

Eine Personenstandsurkunde wird beim Standesamt vor Ort, online oder auf schriftliche Anforderung für die Person erteilt, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht sowie für deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht Personenstandsurkunden zu erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Dies gilt entsprechend für Auskünfte aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie die Sammelakten.

Die Urkundenstelle ist zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und beglaubigten Abschriften aus den nachstehend genannten Registern sowie für die Beurkundung von Namensänderungen bezüglich zurückliegender Jahrgänge. Sie führt die Personenstandsregister folgender Jahrgänge:
  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Heiratsregister 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre (ab dem Jahr 2000)
  • Sterberegister 30 Jahre
    rückwirkend vom laufenden Jahr gerechnet.

Alle davor liegenden Jahrgänge rückwirkend bis 1874 sind Archivgut und werden vom Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115-121 in 13403 Berlin-Reinickendorf, www.landesarchiv-berlin.de , Tel. (030) 90264-0 verwaltet.

Vor 1874 waren die Kirchen für die Beurkundungen der Personenstandsfälle zuständig. Sollten Sie Urkunden aus dieser Zeit benötigen, wenden Sie sich bitte an das Evangelische Zentralarchiv in 10997 Berlin, Bethaniendamm 29 oder an die konfessionellen Archive der anderen Religionsgemeinschaften.

Urkunden können online-, postalisch oder per Fax angefordert werden, wenn sich die Geburt-, die Eheschließung-, die Verpartnerung oder der Sterbefall im Zuständigkeitsbereich von Berlin-Pankow ereignet hat.
Das Standesamt Pankow verwaltet sämtliche Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister der früheren Bezirke Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee von Berlin mit den dazugehörigen Ortsteilen Buch, Niederschönhausen, Buchholz, Blankenfelde, Rosenthal, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow sowie die Ämter Berlin 10b und Berlin 10c (betreffend früherer Bezirk Prenzlauer Berg) und Teile von Hohenschönhausen (1938 -1986).
Bei anders lautenden Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Standesamt.

Der Versand der Urkunde/n erfolgt erst nach Zahlungseingang. Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung erhalten Sie durch das Standesamt den Gebührenbescheid postalisch, auf Ihren Wunsch auch gern online. Nach bestätigtem Zahlungseingang wird die beantragte Urkunde übersandt.
Bei der Zahlweise Vorkasse ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen zu rechnen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da dies die Bearbeitungszeit nur unnötig verzögert.
Bei einer Bezahlung mit e-Payment (Kreditkarte) ist von einer deutlich kürzeren Bearbeitungszeit auszugehen.

Geburtsurkunden und Registerabschriften online beantragen
Eheurkunden und Registerabschriften online beantragen
Lebenspartnerschaftsurkunden und Registerabschriften online beantragen
Sterbeurkunden und Registerabschriften online beantragen