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Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg
Inhaltsverzeichnis
- Neue Zonen ab 2026
- Neue Zonen ab 2027/2028
- Bestehende Parkzonen
- Informationen für Bewohner*innen
- Informationen für Pendler*innen und Besucher*innen
- Informationen für Betriebe
- Informationen für Handwerksbetriebe
- Informationen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanten Infrastruktur
- Informationen für Personen mit Schwerbehindertenausweis
- Parkraumüberwachung
- Häufige Fragen zur Parkraumbewirtschaftung Allgemein
- Formulare zum Download
- Ansprechpartner
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Formular Antrag Betriebsvignette
PDF-Dokument (212.6 kB)
Informationen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanten Infrastruktur
Beschäftigte der Daseinsvorsorge und der systemrelevanten Infrastruktur können eine Ausnahmegenehmigung von der Parkraumbewirtschaftung erhalten. Damit ist das kostenlose Parken in bestimmten Parkzonen am Beschäftigungsort möglich, insbesondere bei regelmäßig ungünstigen Dienstzeiten.
Bitte nutzen Sie für den Antrag das Formular “Antrag Daseinsvorsoge – systemrelevante Infrastruktur”. Senden Sie den unterschriebenen Antrag per E-Mail an stvo@ba-fk.berlin.de.
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese E-Mail-Adresse und keine weiteren im CC. Es gelten die Regelungen zu Formanträgen für Vignetten.
Falls eine Übersendung per E-Mail nicht möglich ist, können Sie den Antrag auch postalisch an folgende Adresse senden:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Straßenverkehrsbehörde – Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung
Yorckstr. 4–11
10965 Berlin
Weitere Informationen dazu, wer eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann und wo der Antrag gestellt wird, finden Sie auf dieser Website der Senatsverwaltung.
Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen postalisch zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ab dem Zeitpunkt, zu dem die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, in der Regel 3 bis 6 Wochen beträgt. In Einzelfällen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Sehen Sie bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
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Formular Antrag Daseinsvorsorge - systemrelevante Infrastruktur
PDF-Dokument (215.4 kB)
Häufige Fragen zur Parkraumbewirtschaftung Allgemein
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1. Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Die oben genannten Gruppen können Ausnahmegenehmigungen beantragen. In seltenen Fällen werden weitere Ausnahmegenehmigun-gen erteilt. Dies kann zum Beispiel möglich sein:
- für die private Pflege von Angehörigen,
- für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den ÖPNV nicht nutzen können,
- für Beschäftigte, die nachweislich auf ein Auto angewiesen sind.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Formular “Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung”. Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.
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2. Was ist Parkraumbewirtschaftung und warum wird sie eingeführt?
Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum durch Regeln und Gebühren gesteuert wird.
In Berlin geschieht dies meist durch Parkzonen. Dort muss während der Bewirtschaftungszeiten ein Parkschein gelöst werden. Bestimmte Gruppen, zum Beispiel Bewohner*innen oder Handwerksbetriebe, können eine Ausnahme erhalten und benötigen dann keinen Park-schein.
Mit der Parkraumbewirtschaftung sollen mehrere Ziele erreicht werden:
- Mehr freie Parkplätze für Menschen, die auf das Auto ange-wiesen sind.
- Bessere Parkmöglichkeiten für Bewohner*innen im eigenen Wohngebiet.
- Stärkere Nutzung von privaten Stellplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen.
- Weniger Parksuchverkehr und insgesamt weniger Kfz-Verkehr.
- Mehr Verkehrssicherheit durch die Kontrolle von Falschpar-ker*innen, insbesondere an Kreuzungen, Feuerwehrzufahrten, Fußgängerquerungen sowie auf Radwegen und Radstreifen.
Die Parkraumbewirtschaftung darf nur eingeführt werden, wenn sie die Verkehrssituation verbessert. Dazu gehören zum Beispiel bessere Parkmöglichkeiten, mehr Verkehrssicherheit sowie eine geringere Lärm- und Umweltbelastung. Eine Einführung allein zur Erzielung von Einnahmen ist rechtlich nicht zulässig.
Erfahrungen aus Berlin zeigen, dass nach der Einführung von Parkraumbewirtschaftung in der Regel mehr Parkplätze frei sind. Untersuchungen zeigen, dass die Auslastung des Parkraums im Durchschnitt um etwa zehn Prozentpunkte sinkt – zum Beispiel von rund 90 Prozent auf 80 Prozent (Quelle: EUVM-Abschlussbericht).
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website zur Parkdatenanalyse.
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3. Wer hat die Einführung beschlossen?
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache DS/0893/V . Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene.
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4. Gibt es Verdrängungseffekte? Was wird dagegen getan?
Mit der Einführung einer Parkzone kann sich der Parkdruck in benachbarte Kieze verlagern. Es kann vorkommen, dass Fahrzeuge in Straßen ohne Parkraumbewirtschaftung ausweichen. Dadurch kann der Parkdruck in diesen Straßen vorübergehend steigen.
Die Parkraumbewirtschaftung soll deshalb schrittweise auf den gesamten Bezirk ausgeweitet werden. So sollen solche Verlagerungseffekte langfristig verringert werden. Das Einführen aller Zonen gleichzeitig ist wegen dem hohen Aufwand leider nicht möglich.
Wenn Fahrzeuge so parken, dass andere gefährdet oder behindert werden, können Sie dies dem Ordnungsamt oder der Polizei melden.
Um solche Verdrängungseffekte zu verringern, plant das Bezirksamt die schrittweise Einführung von Parkzonen im gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
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5. Wie kaufe ich einen Parkschein?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Parkzone auf einer öffentlichen Straße ab-stellen möchten, müssen Sie während der Bewirtschaftungszeiten einen Parkschein lösen.
Sie dürfen so lange parken, wie Ihr Parkschein gültig ist. Eine Höchstpark-dauer gibt es in den Parkzonen grundsätzlich nicht.
Einen Parkschein können Sie auf zwei Arten kaufen:- am Parkscheinautomaten mit Münzen,
- über eine Smartphone-App.
Für das Handyparken stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung, die mit dem Land Berlin zusammenarbeiten. Sie können frei wählen, welchen An-bieter Sie nutzen möchten.
Bestimmte Gruppen, zum Beispiel Bewohner*innen oder Handwerker*innen, können eine Ausnahme von der Parkscheinpflicht beantragen.
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6. Wohin lege ich den Parkschein?
Bitte legen Sie den Parkschein gut sichtbar hinter die Windschutz-scheibe, möglichst unten rechts auf der Beifahrerseite.
Wenn Sie den Parkschein über eine Smartphone-App gekauft haben, müssen Sie keinen Parkschein auslegen. Einige Anbieter stellen Aufkleber für die Windschutzscheibe zur Verfügung. Diese können den Kontrollkräften zeigen, dass die Parkgebühr per App bezahlt wur-de
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7. Wo gibt es Parkscheinautomaten? Was mache ich, wenn der Automat defekt ist?
Parkscheinautomaten befinden sich in regelmäßigen Abständen im Straßenraum, in der Regel 60-70 Meter entfernt. Bitte schauen Sie bei Bedarf auch auf die gegenüberliegende Straßenseite.
Auch bei einem defekten Parkscheinautomaten müssen Sie einen Park-schein lösen. Melden Sie die Störung über die am Automaten angegebene Servicenummer. Bezahlen Sie anschließend am nächstgelegenen Parkscheinautomaten oder per Smartphone-App.
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8. Warum kann ich nicht mit Kreditkarte, Girocard oder anderen Kar-ten zahlen?
An den Parkscheinautomaten ist die Bezahlung mit Münzen möglich. Für die bargeldlose Zahlung stehen verschiedene Smartphone-Apps zur Verfügung.
Wer keinen Parkschein mit Münzgeld bezahlen möchte, kann eine der angebotenen Park-Apps nutzen. Die Bezahlung und Abwicklung erfolgt dabei über private Anbieter.
Alle angebotenen Apps nutzen das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin zusammenarbeitet.
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9. Können oder müssen Parkscheiben genutzt werden?
In Parkraumbewirtschaftungszonen gelten in der Regel keine Park-scheibenregelungen mehr. Stattdessen muss während der Bewirt-schaftungszeiten ein Parkschein gelöst werden.
Wer keinen Bewohner*innenparkausweis oder keine andere Ausnahmegenehmigung besitzt, muss einen Parkschein am Automaten oder per App kaufen.
In einzelnen Bereichen können abweichende Regelungen gelten. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.
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10. Was kostet das Parken und wer legt die Gebühren fest?
Eine Tabelle mit Kosten und Zeiten der Parkraumbewirtschaftung finden Sie in diesem Abschnitt.
Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Dies legt das Bezirksamt fest.
Manchmal können die Gebühren für Parkscheine in einer Zone auch unterschiedlich sein.
Die Gebühren für Vignetten und Ausweise sind für ganz Berlin gleich und werden von der Landespolitik festgelegt. Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.
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11. Wie und wann wird kontrolliert?
Der Parkraum wird regelmäßig kontrolliert. Genauere Angaben zu Zeiten und Kontrollschwerpunkten werden nicht veröffentlicht.
Wenn Sie einen Parkverstoß melden möchten, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt:
Tel. (030) 90298-4323
E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.deBitte nutzen Sie für Parkverstöße nicht das Portal „Ordnungsamt On-line“.
Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamts oder bei einer konkreten Gefahr wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Rufnummer 110.
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12. Wie teuer sind Parkverstöße?
Wird ein Parkverstoß festgestellt, erhalten Sie später Post von der Bußgeldstelle. Je nach Art des Verstoßes wird ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem bundesweit ein-heitlichen Bußgeldkatalog.
Link zum Bußgeldkatalog.Oft wird zusätzlich ein Hinweiszettel an der Windschutzscheibe angebracht. Dieser dient nur zur Information und ist nicht verpflichtend oder rechtlich bindend.
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13. Warum dauert die Einführung der Parkraumbewirtschaftung so lange?
Die Einführung einer Parkzone erfolgt in mehreren Schritten und dauert in der Regel rund zwei Jahre.
Zunächst wird die Parkplatzsituation im Gebiet umfassend untersucht. Dabei werden das Parkplatzangebot, die Auslastung und der tatsächliche Bedarf analysiert. Anschließend werden die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören unter anderem die Einstellung und Schulung des Personals, Planung und Bau der notwendigen Verkehrszeichen und Parkscheinautomaten sowie die Vorbereitung der Ausgabe der Parkausweise.
Die Einführung ist ein politischer und verwaltungsrechtlicher Prozess, an dem verschiedene Stellen beteiligt sind. Deshalb braucht die Umsetzung Zeit. Ziel ist es, die Parkraumbewirtschaftung schrittweise auf den gesamten Bezirk auszuweiten.
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14. Was ist, wenn ich in meiner Zone keinen Parkplatz finde?
Einen Anspruch auf einen freien Parkplatz im öffentlichen Straßenraum gibt es nicht – weder für Bewohner*innen noch für andere Nut-zer*innen. Wer einen garantierten Stellplatz benötigt, muss einen privaten Parkplatz anmieten.
Die Parkraumbewirtschaftung soll den vorhandenen Parkraum gerechter verteilen und Bewohner*innen entlasten. Sie profitieren unter anderem davon, dass sie mit einer gültigen Bewohnerparkberechti-gung von den Parkgebühren befreit sind.
Erfahrungen aus anderen Berliner Parkzonen zeigen, dass der Parkdruck nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Regel abnimmt. Vor allem tagsüber sind häufiger freie Parkplätze zu finden. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich verfolgt das Land Berlin das Ziel, den begrenzten öffentlichen Straßenraum ausgewogen zu nutzen und flächensparende Verkehrsarten stärker zu fördern. Dies ist in Gesetzen, Planwerken und Beschlüssen entschieden worden. Deshalb können im Einzelfall auch Parkplätze für andere Nutzungen umgewandelt werden.
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15. Ich wohne an der Grenze einer Parkzone. Kann ich mehrere Bewohner*innenparkausweise erhalten?
Das ist nicht möglich. Ein Bewohner*innenparkausweis ist immer nur für eine Zone gültig. In anderen Zonen müssen entsprechend Gebühren bezahlt werden.
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16. Was ist, wenn ich mir einen Pkw mit jemandem (Familie, Freund*innen, Ex-Partner*innen) teile (privates Carsharing)?
Für privat geteilte Fahrzeuge gelten seit 2023 besondere Regelungen der Senatsverwaltung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein gemeinsam genutztes Fahrzeug in mehreren Parkzonen gebührenfrei parken.
Die Ausnahme gilt nur unter den von der Senatsverwaltung festgelegten Bedingungen. Für die Beantragung nutzen Sie bitte das Formular “Antrag für FamilienCarsharing”.
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17. Was ist mit Carsharing Pkw (statsionsbasiert und freefloating)?
Bei stationsbasiertem Carsharing (im Bezirk v.a. stadtmobil und cam-bio) dürfen die Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Carsharing-Stellplätzen ohne zusätzliche Parkgebühren abgestellt werden. Außerhalb dieser Stellplätze gelten die allgemeinen Parkregelungen.
Bei Free-Floating-Carsharing wie „Sixt“ oder „Miles“ sind die Parkgebühren in der Regel bereits im Mietpreis enthalten. Die Abrechnung erfolgt automatisch über den Anbieter. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.
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18. Ich wohne an der Grenze der Parkzone oder an der Grenze des Bezirks. Für welche Parkzone soll ich einen Antrag stellen?
Jeder Adresse in Berlin ist genau eine Parkzone zugewiesen.
Dies ist unabhängig davon, ob das Haus sogar in einem anderen Bezirk liegt (Beispiel Hasenheide).Wenn Sie den Online-Antrag nutzen, wird Ihnen die Parkzone automatisch zugewiesen.
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19. Gilt der Bewohnerparkausweis für eine Person oder ein Fahrzeug?
Jeder Bewohner erhält nur EINEN Parkausweis. Der Parkausweis wird für ein konkretes Fahrzeug ausgestellt (Kennzeichen).
Der Bewohner ist entweder selbst Inhaber des Fahrzeugs (Fahrzeugschein), oder hat vom Inhaber eine schriftliche Bestätigung, dass ihm das Fahr-zeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.
Die Nutzungsüberlassungserklärung können Sie auf dieser Service-Berlin Seite herunterladen.
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20. Ich habe einen Strafzettel erhalten, obwohl ich korrekt geparkt habe. Was kann ich tun?
Die Vorgänge werden nach der Erfassung direkt an die Bußgeldstelle Berlin weitergeleitet.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht erfasst wurden, können Sie Widerspruch einlegen, sobald Sie Post von der Bußgeldstelle erhalten haben.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Bußgeldstelle Berlin.
Formulare zum Download
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Formular Antrag Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
PDF-Dokument (224.3 kB)
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Formular Antrag Familien-Carsharing
PDF-Dokument (215.5 kB)
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Formular Antrag Daseinsvorsorge - systemrelevante Infrastruktur
PDF-Dokument (215.4 kB)
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Formular Antrag Betriebsvignette
PDF-Dokument (212.6 kB)