Die Entgeltregelungen aus den Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) Vom 24. April 2018
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Bild: Ines Schulze
Die Entgeltregelungen aus den Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) Vom 24. April 2018
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Erstausstellung/Verlängerung eines Bibliotheksausweises für natürliche Personen ab 18 Jahre für 1 Jahr:
10,00 Euro
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für Minderjährige und Schülerinnen/Schüler über 18 Jahre (Nachweis mit Schülerausweis I) für 1 Jahr
entgeltfrei
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 1 Jahr für Studierende, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende:
5,00 Euro
entgeltfrei
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für juristische Personen für 1 Jahr:
60,00 Euro
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für juristische Personen und Behörden im Sinne des § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) wie u.a. Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für 1 Jahr:
entgeltfrei
Ausstellung eines Ersatzausweises:
2,50 Euro
pro Bestellung im überregionalen Leihverkehr, unabhängig von positiver Erledigung:
1,50 Euro
Bereitstellung einer vorgemerkten oder (auch im überregionalen Leihverkehr) bestellten physischen Medieneinheit/Kopie:
1,00 Euro
Hintransport
1,00 Euro
Rücktransport
1,00 Euro
Lieferung an Privatadresse
3,50 Euro
Der Benutzerin oder dem Benutzer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Sollte dieser Nachweis von der Benutzerin oder dem Benutzer nicht erbracht werden können, fallen folgende Bearbeitungsentgelte an:
für verlorengegangene oder stark beschädigte Medien je Medium:
15,00 Euro
für den Ersatz beschädigter Verbuchungsträger je Verbuchungsträger:
2,50 Euro
für eine Adressermittlung:
15,00 Euro
für die schriftliche Rückgabeforderung oder Entgeltmahnung je Schreiben:
1,00 Euro
Kinder und Schüler
0,10 Euro
für alle anderen Benutzer
0,25 Euro
Leitung: Danilo Vetter