Berliner Autorenlesefonds

Lesebrille und Text
Logo Autorenlesefonds

Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa den Berliner Bezirken im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung nach Nr. 3.2 AV zu§ 9 LHO gemäß dieser Richtlinie sowie der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO im Jahr 2022 Mittel i.H.v. insgesamt bis zu 172.800 € für Lesungshonorare von professionellen Autorinnen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillus­tratoren mit Hauptwohnsitz in Berlin zur Verfügung. Als professionell können Autorin­nen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillustratoren gelten, wenn sie eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen sowie öffentliche Biblio­theken (inkl. der ZLB) und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken erhal­ten. Jeder Berliner Bezirk erhält einen gleichen Anteil i.H.v. bis zu 14.400 € der ins­ gesamt zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Anspruch der Antragsteller/innen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung besteht nicht.

Dokumente zum Downloaden

  • Förderrichtlinien Autorenlesefonds

    PDF-Dokument (148.9 kB)

  • Antrag auf Förderung von Lesungshonoraren 2023 für Öffentliche Bibliotheken und Schulen

    DOCX-Dokument (36.5 kB)

  • Antrag auf Förderung von Lesungshonoraren 2023: für private Bibliotheken und Schulen

    DOCX-Dokument (37.7 kB)