Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen darüber informiert, dass mit Bescheid vom 06.08.2026 die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Damit ist das knapp 12 Hektar große Schlüsselgrundstück der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nunmehr in die Planungshoheit Berlins übergegangen.
Nach der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Februar 2026 ist das der zweite Meilenstein, um die Entwicklung des Neuen Stadtquartiers zügig und rechtssicher fortzuführen. Damit liegen die Grundlagen vor, um auf der ehemaligen Güterbahnhofsfläche die Bebauungspläne für die geplante Quartiersentwicklung mit bezahlbaren Wohnungen für über 3000 Menschen und sozialer Infrastruktur sowie die Ostumfahrung Bahnhofstraße aufzustellen.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Die Freistellung der seit über 30 Jahren brachliegenden Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick von Bahnbetriebszwecken ist ein wichtiger Meilenstein und Signal für eine sozial gerechte Stadtentwicklung. Wir haben nun die Grundlage, um die Planung und Umsetzung auf diesem Schlüsselareal zügig fortzusetzen. Allein auf der jetzt freigestellten Fläche sollen 1000 von insgesamt 1800 neuen Wohnungen mit einem Anteil von 40 % gefördertem Wohnungsbau sowie eine Gemeinschaftsschule entstehen. Zusätzlich können die erforderlichen Planungen für die Ostumfahrung Bahnhofstraße fortgeführt werden, die neben der Entlastung des Köpenicker Zentrums auch das neue Stadtquartier erschließen wird.“
Nachdem die Freistellung des Areals bereits im Jahr 2022 in Aussicht gestellt wurde, führte eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) Ende 2023 zu einer neuen Rechtslage, auf deren Grundlage am 30. April 2025 zunächst ein ablehnender Bescheid erging. Das Land Berlin legte dagegen Widerspruch ein. Mit erneuter Gesetzesänderung des AEG im Juli 2025 wurde auch eine Übergangsregelung für laufende Verfahren eingeführt, die vorrangig dem Ziel dient, für Verfahren mit Schwerpunkt Wohnungsbau Planungssicherheit für die Gemeinden zu schaffen. Auf dieser Grundlage wurden die ehemaligen Güterbahnhofsflächen nun freigestellt.
Weitere Informationen zum neuen Stadtquartier ehemaliger Güterbahnhof Köpenick finden Sie hier Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick – Berlin.de