Neues Stadtquartier Buch – Am Sandhaus: Ausstellung zur Erläuterung des Rahmenplanes

Pressemitteilung vom 12.07.2023

In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin im Ausstellungsraum im Erdgeschoss) werden für alle Interessierten die Pläne und die Dokumentation des diskursiven, städtebaulichen Gutachter*innenverfahrens und des Rahmenplanverfahrens für das neue Stadtquartier Buch Am Sandhaus vom 14. Juli bis 07. August und vom 11. bis 21. August 2023 ausgestellt.

Das Rahmenplanverfahren wurde Anfang 2021 begonnen und mit dem Beschluss des Rahmenplans durch den Senat am 13. Juni 2023 abgeschlossen. Ziel des Verfahrens war die Aktivierung des Standortes Buch V für den Wohnungsbau unter den heutigen Rahmenbedingungen.
Das Verfahren baut auf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Amtsblatt vom 27.09.2019) auf,
die eine flächensparende Verlagerung der Quartiersentwicklung von den ehemaligen Rieselfeldern auf den Bereich vom S-Bahnhof, entlang der Straße Am Sandhaus sowie dem Grundstück des ehemaligen „Stasi-“ Krankenhauses vorsieht.

In der Ausstellung wird der Prozess zur Entwicklung einer städtebaulichen Leitidee mit Beteiligung der Bürgerschaft im Rahmen eines Werkstattverfahrens dargestellt. Die Inhalte des Rahmenplans bilden dabei eine Abwägung aus den Belangen einer Vielzahl von Akteuren aus Verwaltung, Fachbehörden und Bevölkerung. Der Rahmenplan bereitet die Entwicklung von ca. 2.700 Wohnungen in städtischer Dichte in einem durchmischten, autoarmen Quartier vor. Dabei wird die städtebauliche Entwicklung von einem integrierten, ökologischen Ausgleichskonzept auf den ehemaligen Rieselfeldern flankiert.

Nächster Verfahrensschritt ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur planungsrechtlichen Umsetzung der im Rahmenplan definierten Ziele. Im Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB weiter die Möglichkeit erhalten, Stellung zu den weiteren Planungsschritten zu nehmen. Teil des Bebauungsplanverfahrens und wesentlicher Bestandteil der Begründung zur Planungsentscheidung ist ein Umweltbericht. Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes bis Ende des Jahres 2023, damit bis 2026 das Baurecht für die Umsetzung eines ersten Bauabschnitts geschaffen wird.

Die Gesamtdokumentation des Rahmenplanverfahrens ist auch online unter Rahmenplan und städtebaulicher Masterplan – Berlin.de einsehbar.