Novelle des Personalvertretungsgesetzes berücksichtigt rechtliche Anpassungen, neue Möglichkeiten der Arbeitswelt sowie Datenschutz-Vorgaben

Pressemitteilung vom 11.08.2026

Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2026:

Der Senat hat heute den vom Senator für Finanzen, Stefan Evers, am 23. Juni 2026 eingebrachten Referentenentwurf zum Personalvertretungsgesetz beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte dem entsprechenden Entwurf am 23. Juli 2026 zugestimmt.

Die Novelle enthält Anpassungen an aktuelle Rechtsprechungen. Gleichzeitig werden damit auch die Möglichkeiten der modernen Arbeitswelt sowie die Vorgaben des Datenschutzes aufgegriffen. Das Personalvertretungsgesetz orientiert sich an der Rechtslage des Bundes. Es enthält ein überarbeitetes Regelwerk, mit dem die Rechtsbeziehungen zwischen der Dienststelle und Personalvertretung im Sinne eines fairen Interessenausgleichs verbessert werden sollen. Inhaltlich geht es dabei neben der Streichung überholter Rechtsvorschriften vor allem um folgende Schwerpunkte:
  • Erweiterung des Zugangsrechts der Gewerkschaften,
  • Gewährleistung rechtssicherer elektronischer Kommunikation zwischen der Dienststelle und Personalvertretung im Beteiligungsverfahren,
  • zeitliche Flexibilisierung von Beteiligungsverfahren durch die Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen,
  • Beschleunigung von Beteiligungsverfahren durch freiwillige Vorratsbeschlüsse,
  • Klarstellung der Beteiligungsrechte durch einen Negativkatalog für Ablehnungsgründe,
  • Schaffung vorläufiger Regelungen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates bei unvorhergesehenen Ereignissen,
  • Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Personalvertretung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände, zum Beispiel im Bereich flexibler Arbeitsformen und -zeiten, der Anordnung von Mehrarbeit und der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie.