Personalvertretungsgesetz soll novelliert werden

Pressemitteilung vom 23.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 23. Juni 2026:

Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) soll novelliert werden. Ziel ist es, die Interessen der Dienstkräfte, repräsentiert durch die Personalvertretungen, gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Die Novelle enthält Anpassungen an aktuelle Rechtsprechungen und greift auch die Möglichkeiten der modernen Arbeitswelt sowie die Vorgaben des Datenschutzes auf. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers zur Kenntnis genommen.

Der Referentenentwurf zum Personalvertretungsgesetz orientiert sich an der Rechtslage des Bundes. Dieser enthält ein überarbeitetes Regelwerk, mit dem die Rechtsbeziehungen zwischen der Dienststelle und der Personalvertretung im Sinne eines fairen Interessenausgleichs verbessert werden sollen. Inhaltlich geht es dabei neben der Streichung überholter Rechtsvorschriften vor allem um folgende Schwerpunkte:

  • Erweiterung des Zugangsrechts der Gewerkschaften,
  • Gewährleistung rechtssicherer elektronischer Kommunikation zwischen der Dienststelle und Personalvertretung im Beteiligungsverfahren,
  • zeitliche Flexibilisierung von Beteiligungsverfahren durch die Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen,
  • Beschleunigung von Beteiligungsverfahren durch freiwillige Vorratsbeschlüsse,
  • Klarstellung der Beteiligungsrechte durch einen Negativkatalog für Ablehnungsgründe,
  • Schaffung vorläufiger Regelungen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates bei unvorhergesehenen Ereignissen,
  • Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Personalvertretung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände, zum Beispiel im Bereich flexibler Arbeitsformen und -zeiten, der Anordnung von Mehrarbeit und der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie.

Dem normierten Gesetzgebungsverfahren war ein zusätzliches Beteiligungsverfahren vorgeschaltet. In diesem partizipatorischen Verfahren wurden wichtige Akteure intensiv angehört und bereits vor Erstellung eines ersten Referentenentwurfs eng eingebunden. Hierzu zählten neben der Verwaltung, den Eigenbetrieben und Universitäten vor allem die Spitzenorganisationen und Beschäftigtenvertretungen. In jedem Beteiligungsschritt wurden die Eingaben aller Seiten evaluiert und vielfach aufgegriffen.

Der Referentenentwurf wird dem Rat der Bürgermeister nun zur Stellungnahme unterbreitet. Die Beschlussfassung des Senats wird bis zum Vorliegen der Stellungnahme zurückgestellt.