Gesetzesentwurf zur Neufassung des Landes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen

Pressemitteilung vom 21.03.2023

Aus der Sitzung des Senats am 21. März 2023:

Der Senat von Berlin hat nach der am 9. März 2023 erfolgten Befassung des Rats der Bürgermeister den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin und Änderung weiterer Vorschriften (Neufassung des LImSchG) beschlossen. Den Entwurf hatte die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, am 7. Februar 2023 dem Senat vorgelegt.

Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG) vom 5. Dezember 2005 wurde bislang nur 2010 einmal geringfügig geändert. Es gilt sowohl für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung, die Stilllegung und die Beseitigung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) als auch für das Verhalten von Personen, soweit hierdurch schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden können. Hierzu zählen vor allem Lärm, aber auch andere Immissionen, wie zum Beispiel Staub- und Lichtimmissionen.

Zuständig für den Vollzug des LImSchG sind grundsätzlich die Bezirksämter. Die Senatsumweltverwaltung ist ausnahmsweise dann zuständig, wenn es um Lärm geht, der durch den Betrieb von Baustellen oder durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung verursacht wird. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin und der sich daraus ergebenden Änderung weiterer Vorschriften ist insbesondere eine Änderung des Berliner Bestattungsgesetzes verbunden.