Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes – Senat beschließt Gesetzentwurf
Pressemitteilung vom 26.04.2022
Aus der Sitzung des Senats am 26. April 2022:
Das Berliner Hochschulrecht soll angepasst werden. Dazu hat der Berliner Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt wird.
Die im September 2021 in Kraft getretenen Regelungen im Berliner Hochschulgesetz beabsichtigen zur Stärkung der Berliner Wissenschaft insbesondere, die Karrierewege von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen zu verbessern. Postdocs und promovierten Wissenschaftler:innen auf befristeten Qualifikationsstellen eröffnet das Gesetz eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive.
Eine Novellierung des Hochschulgesetzes soll die gesetzlichen Vorgaben dazu nun konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen erleichtern. Im Rahmen des 100-Tage-Programms des Berliner Senats wurden entsprechende Vorschläge erarbeitet, die in den heute beschlossenen Gesetzentwurf eingegangen sind und unter anderem Folgendes vorsehen:
- Eine Anschlusszusage an Postdocs, die in § 110 Absatz 6 Satz 2 BerlHG geregelt ist, steht unter der Bedingung, dass das jeweilige Qualifikationsziel, also zum Beispiel die Berufungsfähigkeit auf eine Professur, erreicht wird. Die Hochschulen regeln das Nähere in ihrer jeweiligen Satzung.
- Personal, das überwiegend aus Dritt- oder Programmmitteln finanziert wird, ist von den Regelungen zur Anschlusszusage grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Programme keine Anschlusszusage festlegen.
- Mit einer Übergangsregelung gewinnen die Hochschulen Zeit für erforderliche Prozesse wie die Umstrukturierung der Personalplanung.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege