Zwischenbericht über „Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – Handlungsnotwendigkeit“ beschlossen

Pressemitteilung vom 30.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, den Zwischenbericht über „Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – Handlungsnotwendigkeit“ beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat im September 2020 dazu aufgefordert, Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Aufnahme von geflüchteten Menschen mit Behinderungen einzuleiten und umzusetzen.

Asylbegehrende Menschen mit einer Behinderung gehören gemäß der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (EU-Aufnahmerichtlinie), zu besonders schutzbedürftigen Personen. Ihnen ist die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe zu gewähren, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung.

Zur Erhöhung der Transparenz und Optimierung bereits bestehender Unterstützungsangebote wird am LAF schrittweise ein Case-Management eingeführt, mit dem der bestehende individuelle Teilhabebedarf ermittelt werden soll.