Senat beschließt möglichen Erlass von Sondernutzungsgebühren für Gastronomen

Pressemitteilung vom 09.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 9. März 2021:

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die Bezirksämter auch für das Jahr 2021 von einer Erhebung der ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen zur Bewirtung vor gastronomischen Betrieben absehen können.

In Anbetracht der seit Herbst 2020 andauernden neuerlichen Pandemie bedingten Einschränkungen ist die Situation der gastronomischen Betriebe noch immer erheblich beeinträchtigt und vergleichbar mit der Lage im Frühjahr 2020.

Der Senat unterstützt deshalb mit dem möglichen Erlass der Sondernutzungsgebühren für Restaurants, Gaststätten und Imbissläden, die Tische und Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken herausstellen. Bei der Nutzung der Außenflächen gelten die Vorgaben der jeweiligen SARS-CoV-2-Verordnung.

Mit dem Verzicht auf Erlass der Sondernutzungsgebühren unterstützt der Senat den Erhalt von Gewerbebetrieben und Arbeitsplätzen. Darüber hinaus soll dem Bedürfnis nach mehr „gastronomisch-gesellschaftlicher Normalität“ bei Einhaltung der jeweiligen SARS-CoV-2-Verordnung soweit wie möglich entsprochen werden.