Die Schlichtungs-Stelle in Leichter Sprache

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Herzlich willkommen

auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle

Niemand darf aufgrund seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Das steht im Artikel 3 vom Grund-Gesetz.
Leider werden Menschen mit Behinderung
oft schlecht behandelt.

Wir sind für Menschen mit Behinderung da:

Die Schlichtungs-Stelle bei
der Landes-Beauftragten für
Menschen mit Behinderungen.

Wir helfen Streit zu lösen:

  • von Menschen mit Behinderung
  • mit öffentlichen Einrichtungen in Berlin.

Unser Ziel:

Gute Lösungen für alle.
Mit Gesprächen.
Ohne Gericht.

Wichtig:

Die öffentliche Einrichtung muss in Berlin sein. Das sind Beispiele für öffentliche Einrichtungen:
  • Amt
  • Schule
  • Museum.

Wann helfen wir Ihnen?

Wir sind für Menschen mit Behinderung da:

  • Wenn Menschen mit Behinderung diskriminiert werden.

Diskriminieren bedeutet:
Eine Person wird schlechter behandelt.
Zum Beispiel weil die Person
eine Behinderung hat.
Oder eine andere Haut-Farbe.
Oder ein anderes Geschlecht.

  • Oder wenn Menschen mit Behinderung
    mehr Barriere-Freiheit brauchen.

Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen können etwas benutzen.
Zum Beispiel brauchen Menschen im Roll-Stuhl Rampen.
Menschen mit Hör-Beeinträchtigung brauchen
Gebärden-Sprache.
Blinde Menschen brauchen Blinden-Schrift.

Haben Sie Streit mit einer öffentlichen Einrichtung in Berlin?
Werden Sie diskriminiert?
Oder brauchen Sie mehr Barriere-Freiheit?
Dann können Sie bei uns einen Antrag stellen.
Das geht auch für Vereine.

Der Antrag heißt: Schlichtungs-Antrag.
Schlichtung bedeutet:
einen Streit lösen.

Grundlage für unsere Arbeit ist
das Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: LGBG.
Mehr Informationen zum LGBG finden Sie: hier.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Wie helfen wir Ihnen?

Das Schlichtungs-Verfahren läuft in 4 Schritten ab.

Schritt 1:

Sie stellen einen Schlichtungs-Antrag.
Mehr dazu lesen Sie bei:
Wie stellen Sie einen Schlichtungs-Antrag?

Schritt 2:

Wir prüfen:
Ist der Streit ein Fall für uns?
Wenn ja:
Dann beginnt das Schlichtungs-Verfahren.

Schritt 3:

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
beginnen mit der Arbeit.
Wir haben viel Erfahrung.
Dadurch können wir bei der Lösung helfen.

Wir arbeiten unabhängig.
Das heißt:
Wir bilden uns eine eigene Meinung.
Wir reden wir mit dem Antrag-Steller oder der Antrag-Stellerin.
Und mit der öffentlichen Einrichtung.
Niemand hat bei uns einen Vorteil.

Schritt 4:

Wir schreiben alles auf.

Gibt es eine Lösung?
Und finden alle die Lösung gut?
Dann müssen alle den Vorschlag einhalten.

Gibt es keine Lösung?
Oder finden Sie die Lösung nicht mehr gut?
Dann können Sie den Vorschlag ablehnen.
Und sich beim Gericht melden.

Wie stellen Sie einen Schlichtungs-Antrag?

Sie finden den Schlichtungs-Antrag: hier.

Oder wir geben Ihnen den Antrag:
  • Das geht bei uns im Büro.
  • Oder wir schicken Ihnen den Antrag mit der Post.

Füllen Sie den Schlichtungs-Antrag aus.

Das müssen Sie in den Antrag schreiben:

  • Ihren Vornamen und Namen
  • Ihre Adresse
  • Name der öffentlichen Einrichtung
  • Was ist passiert?
    Warum haben Sie Streit mit der öffentlichen Einrichtung?
  • Welches Ziel hat der Schlichtungs-Antrag?
    Das bedeutet:
    Warum schreiben Sie den Antrag?
    Was wollen Sie mit dem Schlichtungs-Verfahren erreichen?

Geben Sie uns den Schlichtungs-Antrag.

Das geht so:
  • Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Antrag an:
    LfB-Schlichtung@senasgiva.berlin.de
  • Oder schicken Sie uns den Antrag mit der Post.
  • Oder bringen Sie den Antrag zu uns.
  • Oder senden Sie uns den Antrag als Fax.

Wie erreichen Sie uns?

Wir sind für Sie da:

  • Herr Orlowski
    Leitung der Schlichtungs-Stelle
  • Frau Kayadan
    Fach-Kraft im Büro

Das ist unsere Adresse:

Schlichtungsstelle nach Paragraph 33 LGBG
Raum: E.010
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Welche Hinweise gibt es noch?

Unser Angebot kostet nichts.

Kommen Sie für ein Treffen von woanders?
Dann bekommen Sie auch das Geld für Fahrten zurück.

Brauchen Sie Hilfe mit dem Antrag?

Sollen wir den Antrag mit Ihnen ausfüllen?
Das schwere Wort dafür heißt:
Einen Antrag zur Nieder-Schrift stellen.
Wir helfen Ihnen gern!
Kommen Sie in der Schlichtungs-Stelle vorbei.

Brauchen Sie besondere Hilfe?

Nutzen Sie zum Beispiel Leichte Sprache?
Oder Gebärden-Sprache?
Dann sagen Sie uns Bescheid!
Wir passen uns allen Bedürfnissen an.

Wir behandeln Ihren Antrag vertraulich.

Auch Ihre Daten schützen wir.
Zum Beispiel Ihren Namen und Ihre Adresse.

Sie können den Antrag immer zurück-ziehen.

Dazu müssen Sie uns einen Brief schreiben.
Den Grund dafür müssen Sie uns nicht sagen.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Schlichtungsstelle nach § 33 LGBG