Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Praxisfragen

Teil 10: FAQ zur Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung (Ergänzung zur LV 52)

  • 10.1 Gibt es positive Betriebsbeispiele, an denen man sich orientieren kann?

    Ja, es gibt positive Beispiele. Im Rahmen des GDA-Programms “Psyche” werden Positiv-Beispiele gesammelt und in der INQA-Datenbank veröffentlicht.

    Ebenso finden sich interessante Praxisbeispiele in Publikationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
    (siehe Literaturverzeichnis)

  • 10.2 Was kann der Betrieb bei psychischen Krankheiten tun?

    Ein Arbeitgeber soll präventiv aktiv werden, um psychische Gefährdungen der Beschäftigten zu vermeiden, die im schlimmsten Fall zur Entstehung psychischer Erkrankungen beitragen können.

    Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte sollten im Umgang mit psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen geschult werden und auf interne und/oder externe Beratungsangebote verweisen können. Bei allen länger andauernden Erkrankungen greift das betriebliche Eingliederungsmanagement.

  • 10.3 Eine Niederlassung schließt in zwei Jahren. Muss der Betrieb noch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen?

    Ja, die Schließung einer Niederlassung oder einer Firma entbindet den betreffenden Arbeitgeber nicht von ihrer Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

  • 10.4 Können Ergebnisse einer Filiale auf andere übertragen werden?

    Teilweise.

    Inhaltliche Erkenntnisse aus den Prozessschritten Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung, die auf der Basis einer Stichprobe ermittelt wurden, können für Teilbereiche der psychischen Belastung (z.B. Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation) auf anderen Filialen übertragen werden. Arbeitsumgebungsbedingungen und soziale Beziehungen können jedoch ganz unterschiedlich sein.

    Die Durchführung der Prozessschritte Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation kann jedoch nur in der jeweiligen Filiale erfolgen, ggf. mit Unterstützung aus der Zentrale.

    Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in einer oder mehreren Filialen kann als „Muster“ erstellt werden. Damit vereinfacht das Unternehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in den einzelnen Filialen. Eine unmittelbare Übernahme der Gefährdungsbeurteilung („1:1“) erfüllt jedoch die gesetzliche Anforderung nicht.

    Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch spezifische Gegebenheit in den Filialen eine Ergänzung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist. Auch die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Prüfung der Wirksamkeit müssen spezifisch erfolgen.

  • 10.5 Können Erkenntnisse aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) für die Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?

    Oft haben (insbesondere größere) Betriebe sich mit dem Thema Gefährdungen durch psychische Belastungen bereits unter einem anderen Titel, wie BGM, beschäftigt. Bspw. wurden Mitarbeiterbefragungen zum Thema Zufriedenheit bzw. Wohlbefinden oder gesunde Führung durchgeführt, dokumentiert und Maßnahmen bereits umgesetzt.

  • 10.6 Können Teambesprechungen auch für die Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?

    Jeder Betrieb muss für sich entscheiden, welcher Weg bzw. welche Methode angebracht ist. Bei manchen Betrieben reicht vielleicht auch schon die wöchentliche Teambesprechung, bei der Arbeitsplatzprobleme besprochen werden. Wichtig ist dabei die Dokumentation angesprochener Probleme und möglicher Lösungen.

    Hier werden oft Probleme angesprochen, aber auch Regelungen und Vereinbarungen im Team getroffen bzw. deren Umsetzung und Frage, ob es funktioniert hat, nachgegangen. Sie bietet den Rahmen für eine Art regelmäßige Wirksamkeitskontrolle.

    Wichtig ist, dass die angesprochenen Probleme und mögliche Lösungen dokumentiert werden. Gleichwohl kann eine Teambesprechung den Rahmen für einen moderierten Analyseworkshop bieten. Dabei sollte ein Moderationsverfahren eingesetzt werden (siehe Frage 3.2), das eine Analyse der Belastungsfaktoren in den anerkanntesten Gestaltungbereichen (siehe Frage 3.4) ermöglicht.

Gewerbeärztlicher Dienst / Arbeitspsychologie

Referat II C

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