Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.
Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sind:
- Führungskräfte,
- Betriebsrat und/oder Personalrat,
- ggf. Personalabteilung
- Beschäftigte
- Verantwortliche für das Betriebliche Gesundheitsmanagement bzw. die Betriebliche Gesundheitsförderung
- Verantwortliche für das Betriebliche Eingliederungsmanagement,
- Datenschutzbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte
Externe Experten und Expertinnen (Arbeitspsychologen und Arbeitspsychologinnen), wissenschaftliche Institute,
Fachkräfte der Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen können bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls informieren und beraten.
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