Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Fachliche Grundlagen

Teil 2: FAQ zur Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung (Ergänzung zur LV 52)

  • 2.1 Was ist mit psychischer Belastung am Arbeitsplatz gemeint?

    Der Begriff der psychischen Belastung ist in der DIN EN ISO 10075 Teil 1 definiert:
    “Psychische Belastung: Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf einen Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen” (DIN EN ISO 10075-1). Psychische Belastungsfaktoren sind nicht per se negativ. Der Begriff „Belastung“ ist neutral und eher im Sinne eines Einflussfaktors zu verstehen.

    Psychische Belastung am Arbeitsplatz ergibt sich u. a. aus dem Arbeitsinhalt / der Arbeitsaufgabe, Arbeitszeit, der Arbeitsorganisation,
    den sozialen Beziehungen, Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung. Auch neue Arbeitsformen, wie z. B. räumliche Mobilität und zeitliche Flexibilisierung, führen zu psychischen Belastungen.
    Diese Belastungsfaktoren werden „psychische Belastung“ genannt, weil sie sich auf geistige Prozesse wie z. B. die Wahrnehmung,
    die Aufmerksamkeit, das Denken und Lernen sowie auf die Gefühle und das Handeln auswirken.

    Die Auswirkung psychischer Belastung im Individuum wird als psychische Beanspruchung bezeichnet.
    In der DIN EN ISO 10075 Teil 1 wird die psychische Beanspruchung folgendermaßen definiert:
    „die zeitlich unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien.“

    Weiterführende Informationen:
    GDA Portal – Psychische Belastungen

  • 2.2 Welche Vorteile bzw. welchen Nutzen hat die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz für Unternehmen?

    Zahlreiche Forschungsarbeiten haben bereits gezeigt, dass gute Arbeitsbedingungen in einem engen Zusammenhang stehen
    mit der Gesundheit, dem Wohlbefinden aber auch der Arbeitszufriedenheit, Motivation und der emotionalen Bindung der Beschäftigten
    an die Organisation. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit dem Ziel der menschengerechten Arbeitsgestaltung kann sich also positiv auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auswirken.
    Auch die Unfallhäufigkeit und die personellen Ausfallzeiten können verringert werden.

  • 2.3 Welche negativen Folgen kann psychische Belastung für Beschäftigte und Unternehmen haben?

    Ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen können zu Erschöpfung, Frustration oder Ärger führen.
    Langfristig erhöht sich das Risiko von Erkrankungen, wie beispielsweise Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauferkrankungen oder auch psychischen Beeinträchtigungen, wie z.B. Depressionen.
    Damit verbunden sind hohe Fehlzeiten, betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten und vor allem menschliches Leid.

    Wissenschaftliche Untersuchungen (z. B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Initiative Gesundheit und Arbeit – IGA) belegen Zusammenhänge zwischen arbeitsbedingter psychischer Belastung und physischen und psychischen Gesundheitsbeschwerden. Geringer Handlungsspielraum, lange Arbeitszeiten, Schichtarbeit und eine hohe Arbeitsintensität sind nachweislich Risikofaktoren für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, insbesondere, wenn sie in Kombination auftreten.
    Zu den möglichen negativen Auswirkungen für das Unternehmen zählen erhöhtes Unfallgeschehen, Fehlerhäufigkeit, Kundenreklamationen, Produktivitätsverluste, Überstunden, Fehlzeiten sowie Fluktuation und Konflikte.

  • 2.4 Welche positiven Folgen kann psychische Belastung für Beschäftigte und Unternehmen haben?

    Sind die Arbeitsbedingungen ergonomisch und die Arbeitsabläufe gut gestaltet, trägt dies zur Arbeitszufriedenheit
    und psychischen Gesundheit bei der Arbeit bei. Arbeitsaufgaben, die abwechslungsreich, mengenmäßig bewältigt werden können
    und für die die Beschäftigten ausreichend qualifiziert sind, haben positive Effekte.
    In diesem Zusammenhang führt Belastung also nicht zur negativen Beanspruchung, sondern fördert und trainiert die Fähigkeiten
    der Menschen im positiven Sinne und es kommt zu Lerneffekten. Durch die erfolgreiche Bewältigung der Arbeitsaufgaben
    können sich die Beschäftigten weiterentwickeln und motiviert sein.

  • 2.5 Wie sollte der Betrieb bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vorgehen?

    Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nicht im Detail vor, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte.

    Von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden folgende Prozessschritte empfohlen:
    • Vorbereitung: Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen
    • Ermittlung der psychischen Belastung
    • Beurteilung der psychischen Belastung
    • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
    • Wirksamkeitskontrolle
    • Aktualisierung/Fortschreibung
    • Dokumentation

    Die einzelnen Prozessschritte sind in den “Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung” beschrieben.

    Rechtsgrundlage: §§ 3 – 6 ArbSchG

  • 2.6 Wie zeitaufwändig ist der Gesamtprozess?

    Die Dauer des Gesamtprozesses hängt von der Größe des Betriebes, der Vielfalt der Tätigkeiten und der Bereitschaft zur Umsetzung
    von Maßnahmen ab. Erfahrungsgemäß kann die Durchführung des ganzen Prozesses ein bis eineinhalb Jahre dauern.

  • 2.7 Über welche Kenntnisse und Qualifikation müssen die Personen, die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen, verfügen?
    Schon ein erstes Gespräch mit den Beschäftigten über ihre Arbeitssituation ist bereits ein Schritt in die richtige Richtung. Sie können sehr gut beschreiben, was sie an ihren derzeitigen Arbeitsbedingungen stört und stresst, und haben meistens auch schon Verbesserungsvorschläge parat. Die Planung und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung sollten unter Beteiligung von Personen erfolgen, die Kenntnisse haben:
    • welche psychischen Belastungsfaktoren, bei den Tätigkeiten im Betrieb auftreten können,
    • welche branchenspezifischen Kenntnisse und Erfahrungen über konkrete und praxisorientierte Möglichkeiten der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung es gibt,
    • welche Methoden sich eignen, um psychische Belastung zu ermitteln und zu bewerten und
    • mit welchen Maßnahmen, Arbeit belastungsärmer und effektiv gestaltet werden kann.
      Mit zunehmender Betriebsgröße und Komplexität der Unternehmensstruktur sind Wissen und Erfahrungen in Projektabwicklung bis Projektmanagement hilfreich.

    Weitere Informationen:
    In der GDA-Veröffentlichung “Empfehlungen zur Qualifizierung betrieblicher Akteure für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung” werden die Anforderungen an die Qualifikation konkretisiert.

Gewerbeärztlicher Dienst / Arbeitspsychologie

Referat II C

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