Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Jahrespressegespräch 2020 im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – 8/20

Pressemitteilung vom 03.03.2020

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
Joachim Buchheister lädt ein zum

Jahrespressegespräch 2020

am Mittwoch, dem 11. März 2020 um 11.00 Uhr
in das Dienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts,
Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, Plenarsaal.

Neben einem Überblick über die Geschäftsentwicklung beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam im Jahr 2019 wird der Präsident des Oberverwaltungsgerichts einen Ausblick auf die im Jahr 2020 anstehenden Entscheidungen geben.

Das Oberverwaltungsgericht wird sich in diesem Jahr etwa in mehreren Normenkontrollverfahren mit Fragen der Windenergienutzung befassen. Der 10. Senat wird über die Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung, Rohstoffsicherung, und -gewinnung entscheiden. Im 2. Senat stehen mehrere Normenkontrollen zur Entscheidung an, in denen sich Unternehmen der Windenergiebranche gegen Flächennutzungspläne wenden, die Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Der 11. Senat wird sich in mehreren Verfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss über die europäische Gasanbindungsleitung EUGAL im Verfahrensabschnitt Brandenburg befassen. Der 4. Senat wird u.a. darüber zu entscheiden haben, ob das brandenburgische Innenministerium anordnen kann, dass Beamte an Behördenschließtagen Urlaub nehmen müssen. Weitere Verfahren, die in diesem Jahr entschieden werden sollen, betreffen z.B. das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen am Schlachtensee und an der Krummen Lanke, die Schweinemastanlage Haßleben und den EU-Parkausweis für behinderte Menschen.