Stiftungen sind eine tragende Säule der Berliner Zivilgesellschaft. Die derzeit über 1.000 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts spiegeln die Vielfalt der Stadt und des Engagements in unserer Stadt wider (Stand April 2020).
Berliner Stiftungsaufsicht
Die Berliner Stiftungsaufsicht ist bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung angesiedelt. Sie ist Ansprechpartnerin für Stifterinnen und Stifter sowie rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und führt das Berliner Stiftungsverzeichnis. Dort sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin entsprechend ihres Stiftungszwecks aufgeführt. Sie finden dort ebenfalls die entsprechenden Kontaktdaten der Stiftungen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Stiftungsaufsicht, auch das Stiftungsverzeichnis.
Neue Regelung in Kraft getreten: Am 28. März 2020 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit u.a. von Stiftungen sichergestellt werden soll.
Weitere Informationen