Inhaltsspalte
Zivilgesellschaft
Ein großer Teil freiwilligen Engagements findet in Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen statt. Sie leisten vielfältige Beiträge für das Gemeinwohl in Berlin – vom Einsatz für Kinder und Jugendliche über Naturschutz und Sport bis hin zu Einrichtungen der Altenpflege. Das Spektrum ist groß. Mehr als 24.000 eingetragene Vereine und rund 1.000 rechtsfähgie Stiftungen bürgerlichen Rechts bereichern unsere Stadt.
Neue Regelung in Kraft getreten
Am 28. März 2020 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit u.a. von Vereinen und Stiftungen sichergestellt werden soll. Damit können trotz Versammlungsbeschränkungen weiterhin erforderliche Beschlüsse gefasst werden. Die Novellierung gilt zunächst bis Ende 2021.
Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt auf Seite 571 (§ 5).