Alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen freiwilliges bürgerschaftliches Engagement verantwortlich organisiert wird, können den Berliner FreiwilligenPass verleihen, wenn sie das Online-Anmeldeverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Zugelassen können in diesem Verfahren generell:
- Gemeinnützige Vereine, Zuwendungsempfänger des Landes Berlin und Stiftungen,
- Verwaltungen und Öffentlich-Rechtliche Einrichtungen
- Staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Volkshochschulen und Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit und -bildung sowie der Bildungsarbeit mit besonderen Zielgruppen)
- Anerkannte Einrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Berufsverbände
Über Sozialpartner oder Organisationen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, wird anhand alternativer Kriterien, die den dauerhaften und gemeinnützigen Charakter belegen, entschieden. Die Geschäftsstelle für den Berliner FreiwilligenPass wird sich im Rahmen der Prüfung mit diesen Organisationen in Verbinden setzen.