Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Berliner FreiwilligenPass erhalten?

Alle Menschen ab 12 Jahren (natürlich auch Schülerinnen und Schüler), wenn sie sich
  • wenigstens 80 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig außerhalb ihrer Arbeitszeit bzw. ihren Anwesenheitspflichten in Bildungsgängen oder
  • einem oder mehreren Projekten durchgängig 200 Stunden

freiwillig bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in Berlin engagiert haben.

Wer kann den Berliner Schüler-FreiwilligenPass erhalten?

Alle Schülerinnen und Schüler der 4. -13. Klasse, die sich
  • wenigstens 40 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig oder
  • in einem oder mehreren Projekten durchgängig 100 Stunden

außerhalb des regulären Schulunterrichts freiwillig bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in Berlin engagiert haben.

Wer stellt den Berliner FreiwilligenPass aus?

Der Berliner FreiwilligenPass wird von den jeweiligen Organisationen angefertigt, in denen das freiwillige Engagement erbracht wurde. Nur die Organisationen sind in der Lage, die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit zu dokumentieren und diese sachgerecht zu würdigen. Die Organisationen übernehmen die Verantwortung dafür, dass das Engagement inhaltlich und in ihrer zeitlichen Dimension adäquat beschrieben wird.

Freiwillige, die auf eigene Initiative oder in kleinen, nicht als Verein eingetragenen Gruppen aktiv sind, können den BerlinerFreiwilligenPass in Ausnahmefällen von der Geschäftsstelle für den Berliner FreiwilligenPass oder von einer fachlich oder regional zuständigen Bezirks- oder Senatsverwaltung erhalten.

Wie wird der Berliner FreiwilligenPass verliehen?

Der Berliner FreiwilligenPass wird in einem würdigen Rahmen verliehen. Die Organisationen zelebrieren die Verleihung in Eigenregie (z. B. im Rahmen von Jubiläumsveranstaltungen, Festen, Zeugnisvergabe an Schulen oder anderen organisationseigenen Veranstaltungen).

Welche Anforderungen werden an die ausstellende Organisation gestellt?

Alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen freiwilliges bürgerschaftliches Engagement verantwortlich organisiert wird, können den Berliner FreiwilligenPass verleihen, wenn sie das Online-Anmeldeverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Zugelassen können in diesem Verfahren generell:

  • Gemeinnützige Vereine, Zuwendungsempfänger des Landes Berlin und Stiftungen,
  • Verwaltungen und Öffentlich-Rechtliche Einrichtungen
  • Staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Volkshochschulen und Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit und -bildung sowie der Bildungsarbeit mit besonderen Zielgruppen)
  • Anerkannte Einrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Berufsverbände

Über Sozialpartner oder Organisationen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, wird anhand alternativer Kriterien, die den dauerhaften und gemeinnützigen Charakter belegen, entschieden. Die Geschäftsstelle für den Berliner FreiwilligenPass wird sich im Rahmen der Prüfung mit diesen Organisationen in Verbinden setzen.

Welche Möglichkeit habe ich, wenn die Organisation, bei der ich mich freiwillig engagiere, nicht in der Auswahlliste vorhanden ist?

In diesem Fall hat sich Ihre Organisation (noch) nicht für die Ausstellung von Berliner FreiwilligenPässen legitimiert. Bitten Sie Ihre Organisation, sich im Online-Verfahrenfür die Erstellung von Berliner FreiwilligenPässen anzumelden. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Organisation können Sie über das Onlineformuler den Berliner FreiwilligenPasses erfolgreich wiederholen.

Was beinhaltet das Zertifikat über Fort- und Weiterbildung?

Für die Dokumentation der im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements absolvierten Fort- und Weiterbildungen kann ein gesondertes Dokument (Zertifikat für Fort- und Weiterbildung) ausgestellt werden. Dieses Fortbildungszertifikat enthält Angaben zum Zeitraum und zum Umfang des Lehrganges, zum Curriculum sowie ggf. zu Anerkennungen und Berechtigungen, die aus der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme abgeleitet werden können. Es dient so als erweiterter Kompetenznachweis. Das Zertifikat für Fort- und Weiterbildung kann nur im Zusammenhang mit dem Berliner FreiwilligenPass ausgestellt werden.