Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Baustein unserer Gesellschaft. Mit der gemeinsamen Ehrenamtskarte würdigen die Länder Berlin und Brandenburg ihre besonders engagierten Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet verschiedene Vergünstigungen bei ausgewiesenen Partnern, zum Beispiel bei Museen, Freizeiteinrichtungen oder Geschäften.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich- in Berlin oder Brandenburg,
- seit mindestens einem Jahr,
- mit mindestens 200 Stunden im Jahr engagiert und
- dieses Engagement fortführen möchte.
Mit dem ehrenamtlichen Engagement darf grundsätzlich kein Entgelt oder Honorar verbunden sein. Der Erhalt einer Aufwandsentschädigung (in Höhe der Übungsleiterpauschale) ist unschädlich. Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Karte gibt es nicht.