Bürgerschaftliches Engagement in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Straße führt zu einer ökologischen Stadt

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wirkt in verschiedenen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements.

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Das Programm "Die soziale Stadt"

Das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt” wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Berlin gesteuert und gemeinsam in acht Bezirken umgesetzt.

Das Programm wird durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes und des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Bereits seit 1999 wurden mit 364 Mio. € Nachbarschaften stabilisiert und der soziale Zusammenhalt gestärkt.

Beauftragte Quartiersmanagementteams begleiten gemeinsam mit den Bezirken die Bewohneraktivierung, Stadtteilkoordination und Projektinitiierung. Über Beteiligungsverfahren werden Prozesse zur Verbesserung der Situation in 34 Gebieten Stadtquartieren in Gang gesetzt. Veränderungen können nur mit den Bewohnerinnen und Bewohnern erreicht und durch ihr Verhalten nachhaltig beeinflusst werden.

Durch Stärkung vorhandener Selbsthilfepotentiale wird der Bewohnerschaft und Partnern aus den Kiezen die Möglichkeit gegeben, ihre Situation in unterschiedlichen Lebenslagen und im Wohnumfeld zu verbessern. Deshalb wurden bereits Gebiete, in denen Stabilisierungen zu verzeichnen sind in bewohnergetragene Verfahren umgewandelt. Dieser Prozess wird fortgesetzt.

Auf ehrenamtliche Arbeit in der Nachbarschaft wird großen Wert gelegt, da sie eine Möglichkeit ist, gesellschaftliche Anerkennung zu erfahren und soziale Isolation zu überwinden. Die Mitarbeit in gesellschaftlichen Gremien des Quartiers – Quartiersräte oder /und Aktionsfondsjuries – fördern das Engagement für den Kiez. Es werden neue Bewohnerinnen und Bewohner interessiert, sich zu beteiligen. Für die Quartiersmanagementverfahren ist ehrenamtliche Arbeit eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der gemeinsam zu entwickelnden Projekte und Maßnahmen für Veränderungen in den Gebieten. In diesen Verfahren wurden unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Einerseits besteht eine große Bereitschaft bei überschaubaren, ergebnisorientierten Aufgaben mitzumachen. Anderseits steht ehrenamtliches Engagement in Konkurrenz zur Suche nach Verdienstmöglichkeiten für die Grundsicherung des Lebens.

Quartiersräte entscheiden über die Quartiersfonds

In den Quartiersmanagementgebieten entscheiden die in den Stadtteilen gewählten Quartiersräte über die Verwendung der Quartiersfonds. Die Bewohnerschaft eines Quartiers unterstützt mit ihrer Kompetenz und ihrem Wissen über das Leben vor Ort jährlich über die Verwendung der Mittel im Gebiet. Ansprechpartner*innen sind die Quartiersmanagementteams vor Ort.

Informationsmaterialien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

  • Informationsmaterial der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Quartiersfonds
  • Fondsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
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Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN)

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen (seit 2001) und Pilotprojekte (seit 2009) gefördert.

Einzelmaßnahmen

Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der im Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen. Die Antragsteller beteiligen sich an den Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist. Die formale Antragstellung ist in den Bezirken unterschiedlich geregelt.

Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen: 
  • Schulen einschließlich Horte
  • Kindertagesstätten
  • Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
  • Seniorenfreizeiteinrichtungen
  • Sonstige soziale Einrichtungen
  • Sportanlagen
  • Grünanlagen
  • Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei ihrem Bezirk informieren, ob diese gefördert werden können. Zu den Anforderungen und zum Förderverfahren vgl. Merkblatt FEIN Einzelmaßnahmen

Pilotprojekte

Neben den Einzelmaßnahmen werden seit 2009 Sachmittel für Pilotprojekte bereitgestellt. Damit sollen außerhalb der Gebiete der sozialen Stadt quartiersbezogene Gesamtkonzepte unterstützt werden, die eine Verbindung von Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur mit Vorhaben zur Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Stadtteilkultur sowie der zivilgesellschaftlichen Netzwerkbildung zum Ziel haben.

Voraussetzung für ein Pilotverfahren ist eine besondere aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung erkennbare Problemlage sowie ein vom Bezirksamt beschlossenes und von diesem mitfinanziertes Konzept mit Aussagen zur Entwicklungsstrategie und zur Einbeziehung lokaler Akteure.

Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen, die den integrierten Ansatz der Quartiersverfahren aufgreifen und zur Stabilisierung von Nachbarschaften außerhalb der förmlich festgelegten Gebiete der Sozialen Stadt geeignet sind. Ziel ist die Stärkung des nachbarschaftlichen Engagements, die Aktivierung des ehrenamtlichen Interesses sowie die Stabilisierung des Wohnumfeldes und der sozialen Strukturen. Antragsberechtigt sind die Bezirke (formloser Antrag).

Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30.000 € pro Projekt. Die Mittel werden, kombiniert mit bezirklichen Geldern, befristet für maximal drei Jahre als Anschubfinanzierung für integrierte Stadtteilnetzwerke außerhalb der Gebiete der Sozialen Stadt gewährt. Zu den Anforderungen und zum Förderverfahren vgl. Merkblatt FEIN Pilotprojekte

Ansprechpartnerin für die FEIN-Pilotprojekte:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Frau Anka Pohland
Tel.: (030) 90139-4875
E-Mail

Ansprechpartner*innen in den Bezirken für die FEIN-Einzelmaßnahmen:

BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften

Berlinweit wird an 20 Standorten das Programm BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften in der Umgebung großer Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete umgesetzt. BENN hat zum Ziel, dass sich Nachbarschaften und Geflüchtete kennenlernen, sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam ihren Stadtteil gestalten. Dafür setzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Mittel der Städtebauförderung und des Investitionspakts “Soziale Integration im Quartier” ein. Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in enger Kooperation mit dem jeweiligen Bezirk durchgeführte Programm ist auf den Zeitraum bis Ende 2021 angelegt.

Mit BENN sollen alteingesessene und neue Nachbarinnen und Nachbarn aktiviert werden, gemeinsame Aktionen durchzuführen. Um den Dialog im Stadtteil zu fördern und das nachbarschaftliche Miteinander zu stärken, stehen BENN-Teams vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bauen Netzwerke und Kooperationen auf, unterstützen gemeinschaftliche Aktionen und freiwilliges Engagement. Die beteiligten Bezirke unterstützen die BENN-Teams und organisieren die ressortübergreifende Arbeit in der Verwaltung.

Die BENN-Teams organisieren lokale Beteiligungsprozesse. So können die Menschen vor Ort ihre Ideen und Wünsche einbringen. Das BENN-Team unterstützt sie bei der Umsetzung. Dafür werden den BENN-Teams jährlich Sach-und Honorarmittel zur Verfügung gestellt, die zur Förderung der folgenden Ziele dienen:

• Förderung von Begegnung und aktivem Miteinander im Stadtteil
• Aktivierung und Unterstützung von freiwilligem Engagement
• Förderung von Selbstverantwortlichkeit und Selbstbestimmung
• Aufbau und Stärkung von Strukturen im Stadtteil

Eine Karte und Links zu den einzelnen BENN-Standorten und lokalen Teams finden Sie hier:

Ansprechpartnerin für das Programm BENN :

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Frau Ute Krüger
Tel.: +49 (0)30 90139-4848
E-Mail