Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen (seit 2001) und Pilotprojekte (seit 2009) gefördert.
Einzelmaßnahmen
Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der im Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen. Die Antragsteller beteiligen sich an den Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist. Die formale Antragstellung ist in den Bezirken unterschiedlich geregelt.
Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen:
- Schulen einschließlich Horte
- Kindertagesstätten
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
- Seniorenfreizeiteinrichtungen
- Sonstige soziale Einrichtungen
- Sportanlagen
- Grünanlagen
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei ihrem Bezirk informieren, ob diese gefördert werden können. Zu den Anforderungen und zum Förderverfahren vgl. Merkblatt FEIN Einzelmaßnahmen
Pilotprojekte
Neben den Einzelmaßnahmen werden seit 2009 Sachmittel für Pilotprojekte bereitgestellt. Damit sollen außerhalb der Gebiete der sozialen Stadt quartiersbezogene Gesamtkonzepte unterstützt werden, die eine Verbindung von Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur mit Vorhaben zur Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Stadtteilkultur sowie der zivilgesellschaftlichen Netzwerkbildung zum Ziel haben.
Voraussetzung für ein Pilotverfahren ist eine besondere aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung erkennbare Problemlage sowie ein vom Bezirksamt beschlossenes und von diesem mitfinanziertes Konzept mit Aussagen zur Entwicklungsstrategie und zur Einbeziehung lokaler Akteure.
Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen, die den integrierten Ansatz der Quartiersverfahren aufgreifen und zur Stabilisierung von Nachbarschaften außerhalb der förmlich festgelegten Gebiete der Sozialen Stadt geeignet sind. Ziel ist die Stärkung des nachbarschaftlichen Engagements, die Aktivierung des ehrenamtlichen Interesses sowie die Stabilisierung des Wohnumfeldes und der sozialen Strukturen. Antragsberechtigt sind die Bezirke (formloser Antrag).
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30.000 € pro Projekt. Die Mittel werden, kombiniert mit bezirklichen Geldern, befristet für maximal drei Jahre als Anschubfinanzierung für integrierte Stadtteilnetzwerke außerhalb der Gebiete der Sozialen Stadt gewährt. Zu den Anforderungen und zum Förderverfahren vgl. Merkblatt FEIN Pilotprojekte
Ansprechpartnerin für die FEIN-Pilotprojekte:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Frau Anka Pohland
Tel.: (030) 90139-4875
E-Mail
Ansprechpartner*innen in den Bezirken für die FEIN-Einzelmaßnahmen: