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Drucksache - VIII-0095
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Anmeldung des Bezirks Pankow zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021, gegliedert nach
- Hochbaumaßnahmen
- Maßnahmen des Landschafts- und Gartenbaus
- Tiefbaumaßnahmen
- Erwerb von unbeweglichen Sachen
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Zuschüssen für Investitionen an andere Bereiche
- Darlehen an Sonstige im Inland
wird beschlossen.
3. Begründung
Die Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 erfolgt auf der Grundlage des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 31.10.2016 mit den Teilsummen der bezirklichen Investitionszuweisungen sowie der Zuarbeiten der Bedarfsträger und deren Abstimmung mit den bauenden Ämtern des Bezirks.
Die Ausgaben 2017 stimmen mit den Haushaltsplanansätzen für das Haushaltsjahr 2017 überein. Diese sind aufgrund der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2016/2017 nicht veränderbar.
Die Teilsumme der pauschalen Zuweisung 2017 bis 2021 (Maßnahmen unter 5,5 Mio. €) wurde unter Beachtung des fortgeschriebenen beschlossenen Konsolidierungskonzepts 2016 bis 2019 mit der Anmeldung eingehalten.
Aufgrund der Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen und der notwendigen Konsolidierung für die Jahre 2018 und 2019 konnten nicht alle von den Bedarfsträgern angemeldeten Maßnahmen aufgenommen werden. Sie können frühestens mit der nächsten Investitionsplanung Berücksichtigung finden und werden als Anlagen nachrichtlich aufgeführt.
Maßnahmen der pauschalen Zuweisung, die wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Summe nicht in die Planung aufgenommen wurden, sind als Anlage 1 beigefügt.
Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, zur nächsten Anmeldung neuer SIWA-Maßnahmen für die nicht berücksichtigten Bürodienstgebäude Mittel zu erhalten.
Als Anlage 2 sind Schul- und Sportbaumaßnahmen aufgeführt, die aufgrund der fehlenden Planungsreife (Testat) nicht berücksichtigt wurden.
Die Anlage 3 beinhaltet Maßnahmen in neuen Stadtquartieren, für die noch keine Standorte feststehen und daher nicht berücksichtigt werden konnten.
Die Teilsumme der gezielten Zuweisung 2017 bis 2021 (Baumaßnahmen über 5,5 Mio. €) wurde mit der Anmeldung für die Jahre 2018 bis 2021 angepasst.
Die Maßnahmen der gezielten Zuweisung stellen sich wie folgt dar:
| Vorgabe SenFin T€ | Anmeldung T€ | Differenz T€ |
2018 | 31.000 | 33.100 | + 2.100 |
2019 | 45.893 | 41.000 | ./. 4.893 |
2020 | 45.549 | 29.318 | ./. 16.231 |
2021 | 32.326 | 43.449 | + 11.123 |
Die Über- bzw. Unterschreitungen ergeben sich durch die Verlagerung von 2 Schulbaumaßnahmen zum Kapitel 2712 und durch die Anpassung der Raten an den Baufortschritt bzw. tatsächlichen Planungsstand. Des Weiteren wurden 9 Schulbaumaßnahmen sowie der Neubau einer Sportanlage und eines Bildungs- und Integrationszentrums im Bereich Hochbau mit einem Baubeginn ab 2021 neu angemeldet.
Zur Kofinanzierung für die dem Bezirk zur Verfügung gestellten Mittel aus Landes- und Bundesprogrammen wurden bei den bezirklichen Sanierungsmitteln (Titel 89331 und 89339) ab 2018 jährlich 1.876 T€ gemäß der Zuweisung der SenFin in Abstimmung mit der SenStadtWohn angemeldet.
Durch das gestiegene Informationsbedürfnis im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen muss künftig zwischen denjenigen Maßnahmen, die der reinen Gebäudesanierung dienen (702..) und denen, die auch eine Erweiterung der Schülerplätze beinhalten (701..) unterschieden werden. Deshalb mussten bei den bereits im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 enthaltenen Maßnahmen Titeländerungen vorgenommen werden. Das gleiche gilt für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung. Auch hier wird zukünftig zwischen Kapazitätserweiterung (713..) und Substanzerhaltung (714..) unterschieden. Eine konkrete Titelzuordnung erfolgt mit der Eingabe in das Planungsmodul.
Die von den Bereichen eingereichte Anmeldung zum Erwerb beweglicher Sachen (investive Beschaffungen - Gruppen 811 und 812 -) liegt für 2018 mit 51 T€ unter dem Ansatz 2016 und 2019 mit 373 T€ unter dem Ansatz 2017. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit aus der Globalzuweisung, die dem Bezirk auf der Grundlage des Produktsummenbudgets zugewiesen wird, ist gegebenenfalls mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2018/2019 eine Anpassung der Ansätze vorzunehmen.
Vorbehaltlich der Regelungen des Aufstellungsrundschreibens zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 (AR 2018/2019) wurden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die in 2018 und 2019 geplanten Baumaßnahmen, die nach § 24 (3) LHO aufgrund ihrer Notwendigkeit und Dringlichkeit veranschlagt werden sollen, zunächst in die Anmeldung aufgenommen. Die SE Steuerungsdienst, Finanzen und Personal wird unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem AR 2018/2019 mit dem Haushaltsplanentwurf 2018/2019 entscheiden, ob diese Baumaßnahmen mangels fehlender Bauplanungsunterlagen verschoben werden müssen.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung liegen 79 Anregungen von BürgerInnen vor, insbesondere zu Straßenbaumaßnahmen. (Die Einzelmaßnahmen werden mit den Stellungnahmen der Fachbereiche der BVV zur Verfügung gestellt.)
4. Rechtsgrundlage
§§ 27 und 31 LHO sowie
§ 12 Abs. 2 Ziff. 8 BezVG, § 41 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen der Haushaltsjahre 2018/2019, für 2017 keine.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sicherung der sozialen Infrastruktur
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.
Sören Benn |
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Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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| x | x |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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