Drucksache - VIII-0095  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Pankow zur Investitionsplanung 2017 bis 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt 5 BVV am 01 03 2017
Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt 5 BVV am 01 03 2017 Anlage Investitionsplanung 2017 bis 2021
Änderungsantrag Ausschuss FinPersIm 5. BVV
Änderungsantrag 2 Ausfertigung AusschussFinPersIm 5 BVV am 01 03 2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

24.01.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIIII-0095

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung

1.             Gegenstand der Vorlage

Anmeldung des Bezirks Pankow zur Investitionsplanung 2017 bis 2021

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021, gegliedert nach

- Hochbaumaßnahmen
- Maßnahmen des Landschafts- und Gartenbaus
- Tiefbaumaßnahmen
- Erwerb von unbeweglichen Sachen
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Zuschüssen für Investitionen an andere Bereiche
- Darlehen an Sonstige im Inland


wird beschlossen.

3.             Begründung

Die Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 erfolgt auf der Grundlage des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 31.10.2016 mit den Teilsummen der bezirklichen Investitionszuweisungen sowie der Zuarbeiten der Bedarfsträger und deren Abstimmung mit den bauenden Ämtern des Bezirks.

Die Ausgaben 2017 stimmen mit den Haushaltsplanansätzen für das Haushaltsjahr 2017 überein. Diese sind aufgrund der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2016/2017 nicht veränderbar.

Die Teilsumme der pauschalen Zuweisung 2017 bis 2021 (Maßnahmen unter 5,5 Mio. €) wurde unter Beachtung des fortgeschriebenen beschlossenen Konsolidierungskonzepts 2016 bis 2019 mit der Anmeldung eingehalten.

Aufgrund der Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen und der notwendigen Konsolidierung für die Jahre 2018 und 2019 konnten nicht alle von den Bedarfsträgern angemeldeten Maßnahmen aufgenommen werden. Sie können frühestens mit der nächsten Investitionsplanung Berücksichtigung finden und werden als Anlagen nachrichtlich aufgeführt.

Maßnahmen der pauschalen Zuweisung, die wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Summe nicht in die Planung aufgenommen wurden, sind als Anlage 1 beigefügt.

Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, zur nächsten Anmeldung neuer SIWA-Maßnahmen für die nicht berücksichtigten Bürodienstgebäude Mittel zu erhalten.

Als Anlage 2 sind Schul- und Sportbaumaßnahmen aufgeführt, die aufgrund der fehlenden Planungsreife (Testat) nicht berücksichtigt wurden.

Die Anlage 3 beinhaltet Maßnahmen in neuen Stadtquartieren, für die noch keine Standorte feststehen und daher nicht berücksichtigt werden konnten.

Die Teilsumme der gezielten Zuweisung 2017 bis 2021 (Baumaßnahmen über 5,5 Mio. €) wurde mit der Anmeldung für die Jahre 2018 bis 2021 angepasst.

Die Maßnahmen der gezielten Zuweisung stellen sich wie folgt dar:

 

Vorgabe SenFin T€

Anmeldung T€

Differenz T€

2018

31.000

33.100

+    2.100

2019

45.893

41.000

./.   4.893

2020

45.549

29.318

      ./.  16.231

2021

32.326

43.449

+  11.123

 

Die Über- bzw. Unterschreitungen ergeben sich durch die Verlagerung von 2 Schulbaumaßnahmen zum Kapitel 2712 und durch die Anpassung der Raten an den Baufortschritt bzw. tatsächlichen Planungsstand. Des Weiteren wurden 9 Schulbaumaßnahmen sowie der Neubau einer Sportanlage und eines Bildungs- und Integrationszentrums im Bereich Hochbau mit einem Baubeginn ab 2021 neu angemeldet.
 

Zur Kofinanzierung für die dem Bezirk zur Verfügung gestellten Mittel aus Landes- und Bundesprogrammen wurden bei den bezirklichen Sanierungsmitteln (Titel 89331 und 89339) ab 2018 jährlich 1.876 T€ gemäß der Zuweisung der SenFin in Abstimmung mit der SenStadtWohn angemeldet.

 

Durch das gestiegene Informationsbedürfnis im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen muss künftig zwischen denjenigen Maßnahmen, die der reinen Gebäudesanierung dienen (702..) und denen, die auch eine Erweiterung der Schülerplätze beinhalten (701..) unterschieden werden. Deshalb mussten bei den bereits im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 enthaltenen Maßnahmen Titeländerungen vorgenommen werden. Das gleiche gilt für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung. Auch hier wird zukünftig zwischen Kapazitätserweiterung (713..) und Substanzerhaltung (714..) unterschieden. Eine konkrete Titelzuordnung erfolgt mit der Eingabe in das Planungsmodul.

Die von den Bereichen eingereichte Anmeldung zum Erwerb beweglicher Sachen (investive Beschaffungen - Gruppen 811 und 812 -) liegt für 2018 mit 51 T€ unter dem Ansatz 2016 und 2019 mit 373 T€ unter dem Ansatz 2017. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit aus der Globalzuweisung, die dem Bezirk auf der Grundlage des Produktsummenbudgets zugewiesen wird, ist gegebenenfalls mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2018/2019 eine Anpassung der Ansätze vorzunehmen.

Vorbehaltlich der Regelungen des Aufstellungsrundschreibens zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 (AR 2018/2019) wurden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die in 2018 und 2019 geplanten Baumaßnahmen, die nach § 24 (3) LHO aufgrund ihrer Notwendigkeit und Dringlichkeit veranschlagt werden sollen, zunächst in die Anmeldung aufgenommen. Die SE Steuerungsdienst, Finanzen und Personal wird unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem AR 2018/2019 mit dem Haushaltsplanentwurf 2018/2019 entscheiden, ob diese Baumaßnahmen mangels fehlender Bauplanungsunterlagen verschoben werden müssen.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung liegen 79 Anregungen von BürgerInnen vor, insbesondere zu Straßenbaumaßnahmen. (Die Einzelmaßnahmen werden mit den Stellungnahmen der Fachbereiche der BVV zur Verfügung gestellt.)

4.             Rechtsgrundlage

§§ 27 und 31 LHO sowie
§ 12 Abs. 2 Ziff. 8 BezVG, § 41 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen der Haushaltsjahre 2018/2019, für 2017 keine.

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Sicherung der sozialen Infrastruktur


8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

x

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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