Drucksache - V-1298  

 
 
Betreff: Benennung der Planstraße W im OT Weißensee in Neumagener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG; 28.06.06

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     .2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung der Planstraße W im OT Weißensee in Neumagener Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, im Ortsteil Weißensee die Planstraße W zwischen der Gehringstraße und der Liebermannstraße in „Neumagener Straße“ zu benennen.

 

 

 

Begründung:

Zwischen der Gehringstraße und der Liebermannstraße wurde eine neue Verbindungsstraße
gebaut. Sie trug bisher den Arbeitstitel Planstraße W. Aus diesem Grund ist eine Benennung der Straße erforderlich.

Die Straße soll in Verlängerung der bereits bestehenden Neumagener Straße ebenso benannt
werden.

Die bestehende Neumagener Straße verläuft zwischen der Bernkasteler Straße und der Liebermannstraße. Mit einem geringen Versatz in nordöstlicher Richtung wird nunmehr die Neumagener Straße ab der Liebermannstraße fortgesetzt.

Die Benennung erfolgt nach Neumagen, heute Neumagen-Drohn, einer Winzergemeinde im Kreis Bernkastel-Wittlich, Bundesland Rheinland-Pfalz, am rechten Moselufer.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

 

Die Kosten für die erstmalige Ausstattung mit Pfosten, Straßennamens- und Nummernschildern werden im weiteren Verfahren ermittelt. Die Finanzierung erfolgt dann aus der GA-Maßnahme „Neubau der Gehringstraße“ Kapitel 1330, Titel 88306 Unterkonto 211.



Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

Burkhard Kleinert                                                                   Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

                                                                                               Abt. Stadtentwicklung

Anlage - Kartenblattausschnitt

 

 
 

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