Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Unterschrift

Das Rechtsamt bietet ab Mai 2022 Beratungstermine für öffentlich-rechtliche Namensänderungen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung an. Termine können jeweils für dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder für donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr vereinbart werden.

Allgemeine Informationen:

Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Das BGB sieht hierzu vielfältige Erklärungsmöglichkeiten vor.
Sofern keine der dort genannten Möglichkeiten in Betracht kommt, wäre die Möglichkeit der nachrangigen “öffentlich-rechtlichen Namensänderung” zu prüfen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Sie dient als Korrektiv, um vom Gesetz nicht beabsichtigte unzulängliche Härten zu beseitigen, die sich im Einzelfall aus der Verpflichtung, den überkommenen Namen zu führen, ergeben können. Sie ist hingegen kein taugliches Mittel, um die Namensträgerin/den Namensträger vor jeder Art von Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten zu bewahren, die die Führung eines bestimmten Namens mit sich bringen kann.

Für Namensänderungen nach Eheschließung u.a. ist das Standesamt zuständig.

Hinweise:

Voraussetzung für eine Namensänderung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ergibt sich aus einer Interessenabwägung, bei der folgendes zu prüfen ist:

  • liegen objektiv feststellbare Umstände vor, die das Interesse der Antragstellerin/des Antragstellers an der Namensänderung als schutzwürdig erscheinen lassen und
  • rechtfertigen diese Umstände den Schluss, dass das öffentliche Interesse, welches in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordert, zurücktreten muss.

Unterlagen:

Anträge auf Änderung des Vor- oder Familiennamens sind bei der Verwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

Nur Bürgerinnen/Bürger, die im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wohnhaft sind, wenden sich an das Rechtsamt Marzahn-Hellersdorf, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin, Ansprechpartnerin ist Frau Grosse, Telefon: 90293 2404 oder 90293 2403

Hier erhalten Sie auch Information darüber, welche Unterlagen zusammen mit dem entsprechenden Antrag eingereicht werden müssen.

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der seit 18.03.2021 geltenden Neufassung
-NamÄndG- (Bekanntmachung vom 29.03.2021; BGBl. 2021, Teil I Nr. 16)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
–NamÄndVwV- vom 11.08.80 (BAnz. Nr. 153 a vom 20.08.80) mit späteren Änderungen

Verwaltungsgebührenordnung
-VGebO- vom 24.11.2009 (GVBl. S. 707, ber. S. 894) mit späteren Änderungen

Gesetz über Gebühren und Beiträge
-GebBeitrG – vom 22.05.1957(GVBl. S. 516) mit späteren Änderungen

Gebühren:

Die Gebühr für die Änderung von Vor- oder Familiennamen beträgt zwischen 4,00 € bis 1.500,00 €.
Bei Ablehnung oder Antragsrücknahme wird 1/10 bis ½ dieser Gebühr erhoben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Eine Gebührenermäßigung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt nur, wenn es nicht möglich ist, die geforderte Gebühr innerhalb von 18 Monaten in Raten zu tilgen.

  • Antrag auf Änderung des Vornamens - Stand 2022

    PDF-Dokument (51.5 kB)

  • Antrag auf Änderung des Familiennamens - Stand 2022

    Antrag auf Änderung des Familiennamens – Stand 2022

    PDF-Dokument (103.7 kB)

  • Antrag auf Änderung des Vor- und Familiennamens - Stand 2022

    PDF-Dokument (65.0 kB)

  • Merkblatt für Namensänderung - Stand 2022

    PDF-Dokument (58.3 kB)