Betreuung und Bildung

Frau betreut Kinder und lernt das Alphabet mit ihnen

Wichtige Informationen für die Schulanfänger*innen

Sehr geehrte Eltern,

im Rahmen des bevorstehenden Schulanfangs Ihres Kindes/Ihrer Kinder finden Sie nachfolgend die erforderlichen Informationen zur Antragstellung auf ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 gibt es für die ersten drei Klassenstufen einen Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Betreuung. Auch für die Mittagsverpflegung ist seit dem 1. August 2019 kein Kostenbeitrag mehr zu erbringen.

Der Anspruch auf eine bedarfsunabhängige Betreuung an Grundschulen besteht ab dem 01.08.2023 für den Zeitraum von 06:00 – 18:00 Uhr inklusive der Ferienbetreuung.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.

Den Antrag können Sie bei uns im Jugendamt einreichen. Bitte stellen Sie den Antrag auch, wenn Sie einen Schulwechsel beantragen werden/beantragt haben. Der Gutschein kann dann bereits für Ihr Kind/Ihre Kinder erstellt werden. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Bedarfsfeststellung bis spätestens 30. April des Einschulungsjahres gestellt werden muss, unabhängig von einem ggf. geplanten/beantragten Schulwechsel. Erst nach Vertragsabschluss kann/können Ihr(e) Kind(er) dann im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung betreut werden.

Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Kindertagesbetreuung wünschen Ihnen und Ihrem/Ihren Vorschulkind(ern) eine gute Vorbereitung auf den Schulstart.