Namensrechtliche Erklärungen

Ein Stammbuch aus schwarzem Leder liegt auf einem Holztisch

Namenserklärungen können hier im Standesamt zum Beispiel nach einer Geburt oder bei einer Eheschließung, aber auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit nach Bestimmungen des bürgerlichen und/oder Personenstandsrechtes abgegeben werden. Für Änderungen des Vor- oder Familiennamens von Deutschen, die nach diesen Bestimmungen nicht möglich sind, ist eine behördliche Namensänderung zu prüfen. Der Antrag dafür ist beim Rechtsamt zu stellen.

Dienstleistungen

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Zusammenstellung aller Dienstleistungen zu Namensrechtlichen Erklärungen, erforderliche Unterlagen, Formulare, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Terminbuchung…