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Namensrechtliche Erklärungen

Namenserklärungen können hier im Standesamt zum Beispiel nach einer Geburt oder bei einer Eheschließung, aber auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit nach Bestimmungen des bürgerlichen und/oder Personenstandsrechtes abgegeben werden. Für Änderungen des Vor- oder Familiennamens von Deutschen, die nach diesen Bestimmungen nicht möglich sind, ist eine behördliche Namensänderung zu prüfen. Der Antrag dafür ist beim Rechtsamt zu stellen.
Dienstleistungen
Zusammenstellung aller Dienstleistungen zu Namensrechtlichen Erklärungen, erforderliche Unterlagen, Formulare, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Terminbuchung…
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Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
- Standesamt -
(Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6)
- Fax:
- (030) 90293-2183
Bürgertelefon 115
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Standesamt – allgemein
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