Interessenbekundungsverfahren

Menschliche Silhouetten in den Farben des Regenbogens

Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel einen Träger für die Umsetzung einer Beratungsstelle für Regenbogenfamilien und queere Kinder- und Jugendliche im Bezirk Marzahn-Hellersdorf auszuwählen

In einem Interessenbekundungsverfahren beabsichtigt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Fachbereich Jugend, einen erfahrenen Träger auszuwählen, der eine Beratungsstelle für Regenbogenfamilien und für queere Kinder- und Jugendliche in Marzahn-Hellersdorf betreibt.
Der Träger soll über Erfahrungen im direkten Bezug zur Zielgruppe LSBTIQ*-Jugendlichen und Familien aber auch generationsübergreifend verfügen und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf als auch darüber hinaus gut vernetzt sein. Er soll über sozialpädagogische Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung von Angeboten für queere Menschen verfügen und insbesondere zur Weiterentwicklung queerer Jugend- und Familienarbeit in Marzahn-Hellersdorf beitragen, sie stärken und unterstützen.
Hierfür soll ein geeigneter Träger ausgewählt werden, der voraussichtlich ab Herbst 2024 ein entsprechendes Angebot bereitstellen kann.
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber*innen bestehen gegenüber dem Bezirksamt nicht.
Inhalt
1. Anlass der Förderung
2. Allgemeine Angaben (Zielsetzung, Dauer, Finanzierung, Ort, Adressaten)
3. Voraussetzungen / Einzureichende Unterlagen
4. Verfahren
5. Grundverständnis der Beratungsstelle
6. Beschreibung des Vorhabens und der Aufgaben der Beratungsstelle

1. Anlass der Förderung

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es für LGBTIQ* aktuell noch keine Anlaufs- und Beratungsstelle. Queere Menschen, die sich professionell beraten lassen möchten, müssen in andere Berliner Bezirke ausweichen und oftmals lange Fahrtwege in Kauf nehmen. Dies ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder- und Jugendliche sowie Familien eine große Hürde. Viele queere Menschen oder deren Angehörige erhalten somit keine adäquaten Hilfs- und Beratungsleistungen im Bezirk. Das kann insbesondere für Familien weitreichende Folgen haben, da beispielsweise Konflikte um die Geschlechtsidentität eines Kindes nicht gelöst werden. Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf plant daher die Schaffung einer spezialisierten Kontakt- und Beratungsstelle, die sich der umfassenden Unterstützung und Beratung von LGBTIQ*-Familien widmet und sich dabei auch auf Fragen rund um die Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung von Kindern und Jugendlichen konzentriert. Ziel ist es, einen sicheren und unterstützenden Raum für Regenbogenfamilien* und queere Kinder- und Jugendliche zu schaffen und bestehende Familienzentren zu diesem Themenkomplex kompetent zu beraten. Für diese Aufgabe möchte das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf einen externen Dienstleister beauftragen, der die Beratungsstelle professionell und kompetent konzipiert, einrichtet und leitet.
  • Regenbogenfamilien sind Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich beziehungsweise intergeschlechtlich und/oder nichtbinär ist.

2. Allgemeine Angaben (Zielsetzung, Dauer, Finanzierung, Ort)
Zielsetzung:
Das Hauptziel dieses Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen qualifizierten und erfahrenen Träger zu finden, der eine Beratungsstelle konzipiert, einrichtet und leitet, die den Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Regenbogenfamilien und queeren Kindern- und Jugendlichen, in Marzahn-Hellersdorf deckt.
Dauer:
Die Beratungsstelle soll voraussichtlich ab Herbst 2024 ihre Arbeit aufnehmen. Die Vertragsdauer beläuft sich bis zum 31.12.2025 mit Option auf Verlängerung.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt über Mittel des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf. Hierfür stehen im Jahr 2024 50.000 Euro zur Verfügung und ab dem Jahr 2025 69.360 Euro. Die Fördersumme beträgt 119.360 Euro mit Option auf weitere 69.360 Euro im Jahr 2026. Die Mittel des Bezirksamtes werden per Zuwendungsvertrag ausgereicht.
Ort:
Die Beratungsstelle wird aller Vorrausicht nach an das DRK-Familienzentrum Marzahn-Mitte angegliedert. Der Beratungsstelle wird ein Büroraum (circa 45 qm) in zu vereinbarenden Nutzungszeitfenstern gestellt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die zum DRK-Familienzentrum Marzahn-Mitte gehörenden Räumlichkeiten nach Rücksprache mit dem DRK zu buchen/mieten. Das Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten liegt bei circa 400 Euro pro Monat einschließlich der Nutzung von IT-Infrastruktur, Mitarbeitenden-Küche, Sanitäranlagen und ggf. Drucker/Kopierer. Des Weiteren kann und soll die Beratungsstelle in weiteren Einrichtungen Beratungsstunden anbieten, wie beispielsweise dem FamilienServiceBüro oder der Jugendfreizeiteinrichtung M3+. Hierfür werden voraussichtlich keine Nutzungsentgelte anfallen.
Adressaten:
Das Verfahren richtet sich an Träger aus dem Bereich LSBTIQ* und/oder an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die einen Fokus auf Arbeit mit LSBTIQ* legen. Die Förderung von natürlichen Personen ist ausgeschlossen.

3. Voraussetzungen/ Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind der Interessenbekundung beizulegen:
1. Kopie der Anerkennung als Träger
2. Kopie der Satzung des Trägers
3. Gemeinnützigkeitsnachweis
4. Registernummer in der Transparenzdatenbank
5. Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Datum, s. Anlage
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen, auf denen die Bewertung des Angebotes basiert:
1. Konzept basierend auf den Leistungsbausteinen (siehe Punkt 6)
2. Vorläufiger Finanzierungsplan
Innerhalb des Konzepts sollen folgende Angaben gemacht werden:
1. Selbstdarstellung des Trägers einschließlich der Beschreibung der Erfahrungen in der Abwicklung vergleichbarer Projekte; (Leitziel, Trägerstruktur, Profil, Selbstverständnis, Tätigkeitsfelder, Kooperationserfahrungen, ggf. weitere Angaben), maximaler Umfang 2 Seiten Din A 4, Arial 11
2. Ein sozialpädagogisches Konzept mit folgenden Kernaussagen, maximaler Umfang 10 Seiten DIN A 4, Arial 11:
a. Kurz-Charakterisierung
b. Bedarfsbeschreibung für Marzahn-Hellersdorf
c. Zielgruppenbeschreibung: queere Menschen und Familien
d. Zielfestlegung
e. Handlungsschwerpunkte und Arbeitsprinzipien (Kurzbeschreibung, Umfänge, Inhalte und Methoden des jeweiligen Handlungsschwerpunktes)
Das sind z.B.:
- Beratungsangebote
- Mobile Beratung
- Sensibilisierung von Multiplikator*innen
f. Handlungsschritte für die Jahre 2024 und 2025
g. Rahmenbedingungen (Personelle, Räumliche (bitte beachten Sie die unter „Ort“ angegebenen Voraussetzungen), sowie Angebotszeiten)
h. Kooperationspartner*innen für spezifische Angebote und Vernetzung
i. Öffentlichkeitsarbeit
j. Qualitätsentwicklung, Evaluation, Supervision, Fortbildung

4. Verfahren:
Interessenten reichen ihre rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung bis zum 24.05.2024 postalisch oder per persönlicher Abgabe und digital ein:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Beauftragte für Queer, Städtepartnerschaften und freiwilliges Engagement
Vanessa Krah
Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
Vanessa.Krah@ba-mh.berlin.de
Telefon: +49 30 90293 4004

Die Prüfung und Bewertung der durch die Interessent*innen eingereichten Unterlagen erfolgt unter Berücksichtigung aller verlangten Angaben bzw. Nachweise. Die eingereichten Unterlagen werden durch eine Jury geprüft und bewertet.
Die eingegangenen Vorschläge werden innerhalb von vier Wochen nach dem Ablauf der Frist gesichtet und einer Bewertung unterzogen.
Kriterien für die Bewertung sind:
- Kenntnisse und Erfahrungen mit der Zielgruppe
- Verankerung im Bezirk, Kenntnisse der für die Arbeit erforderlichen Strukturen
- Zuwendungsrechtliche Zuverlässigkeit
Der Angebotspreis ist kein Bewertungskriterium.
Der ausgewählte Träger wird voraussichtlich im Juni 2024 bekannt gegeben.
Für Verständnisfragen zum Interessenbekundungsverfahren vor Abgabe der Unterlagen wenden Sie sich an:
Vanessa Krah Telefon: +49 30 90293 4004
Vanessa.Krah@ba-mh.berlin.de

5. Grundverständnis der Beratungsstelle für Regenbogenfamilien und bei *Fragen zur Geschlechtsidentität *

Die Kontakt- und Beratungsstelle soll es sich zur Aufgabe machen, LGBTIQ*-Familien in Marzahn-Hellersdorf zu stärken, aufzuklären und ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu vermitteln, um eine integrative und akzeptierende Gemeinschaft zu fördern. Gleichzeitig soll eine förderliche Umgebung geschaffen werden, in der Familien sich mit der Komplexität der Geschlechtsidentität und der sexuellen Identität von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen und diese verstehen können. So sollen Familien in Marzahn-Hellersdorf dazu befähigt werden, das authentische Selbst von ihren Kindern anzunehmen und zu feiern.
Folgende Ergebnisse und Auswirkungen sollen mittel- und langfristig durch die Arbeit der Beratungsstelle beobachtet werden können:
• Erhöhte Akzeptanz für Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt in Marzahn-Hellersdorf
• Verbesserte psychische Gesundheit und höheres Wohlbefinden für geschlechts-diverse und queere Jugendliche und ihre Familien
• Befähigte (LGBTIQ*) -Eltern und Erziehungsberechtigte, die eine informiertes und unterstützendes Umfeld anbieten können
• Stärkere Familienbande und Unterstützungsnetzwerke unter Regenbogenfamilien
• Gestärkte LSBTIQ*-Jugendliche, die Vertrauen in ihre Identität und Zukunft haben
• Gestärkte LSBTIQ*, die eine wohnortnahe Erstberatung erhalten und nutzenbringend weitervermittelt wurden

6. Beschreibung des Vorhabens und der Aufgaben der Beratungsstelle
Leistungsbaustein 1:
Beratungsstelle für Regenbogenfamilien und bei Fragen zur Geschlechtsidentität
Als Beratungsstelle für Regenbogenfamilien und bei Fragen zur Geschlechtsidentität besteht die Aufgabe des Dienstleisters / des Trägers in der Durchführung von persönlichen Einzel- und Familienberatungen sowie der Beratung über Telefon und E-Mail. Im Fokus der Beratungen sollen vor allem Regenbogenfamilien stehen und Kinder- und Jugendliche, die Fragen zur eigenen Geschlechtsidentität und sexuellen Identität haben. Die Beratungsleistung lässt sich grob in zwei Stränge aufteilen: die Elternberatung und -arbeit sowie die Beratung und Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen. Der Dienstleister / Träger muss eine professionelle Beratung zu unter anderem folgenden Themen abdecken können:
1. Beratung zur Geschlechtsidentität (des Kindes), einschließlich Diskussionen über Pronomen, Namen und Transition und sexuellen Identität, Unterstützung der eigenen Identität, Umgang mit Diskriminierung
2. Erziehungsberatung / Beratung zur geschlechtsneutralen Erziehung, Beratung zu Diskriminierungserfahrungen der Eltern / der Kinder, Beratung zum Umgang mit Kita und Schule, mit anderen Eltern, Familien etc., Beratung zu Outing
3. Beratung zu Kinderwunsch, Adoption und Familienplanung
4. Konfliktbewältigung bei (familiären) Streitigkeiten / Familienkrisen
5. Problemen in Kita, Kindergarten und Schule
Der Leistungsumfang der Beratungsstelle soll noch über diese Einzel- und Familienberatung hinausgehen. Ein zusätzliches Augenmerk soll auf die weiterführende Unterstützungs- und Aufklärungsarbeit für Familien, Bezugsperson sowie LSBTIQ* Kinder- und Jugendliche liegen. Auf diesem Weg soll über punktuelle Beratungen hinaus ein sicherer und anerkennender Raum entstehen, der auch eine tiefgreifendere Auseinandersetzung mit dem Themenbereich zulässt. Dieser Bereich soll unter anderem folgende Themen abdecken:
1. Workshops und Seminare zum Verständnis von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität
2. Gruppentreffen
3. Spielnachmittage / Gemeinsame Aktivitäten
Nach Möglichkeit soll die Beratungsstelle auch eine Erstberatung und angepasste Weitervermittlung für alle Menschen abdecken, die Fragen zur sexuellen Orientierung und/oder zur geschlechtlichen Vielfalt haben. Hierfür sind umfassende Kenntnisse der landesweiten queeren Trägerstruktur sowie der bezirklichen Hilfs- und Beratungsstruktur für Kinder, Jugendliche und Familien dringend notwendig.
Um alle diese Aspekte abzudecken, sind vom Dienstleister / vom Träger erfahrene Fachkräfte einzusetzen, die im Bereich LGBTIQ*, geschlechtergerechter Beratung, Elternarbeit und Jugendarbeit geschult sind.
Leistungsbaustein 2:
Mobile Beratung in Kooperation mit bezirklichen Akteur*innen
Neben der stationären Beratung in der Beratungsstelle, soll der Dienstleister/ der Träger auch mobile Beratungen und Angebote in Kooperation mit den im Bezirk etablierten Akteur*innen anbieten. Dies können beispielsweise dem Leistungsbereich 1 entsprechende Beratungsangebote, Aufklärungsarbeiten oder Gruppenaktivitäten in anderen Einrichtungen sein. Dabei können diese Angebote punktuell oder aber auch in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden. Das Ziel dieser Leistung ist es, die Hürde für die Inanspruchnahme der Angebote der Beratungsstelle bestmöglich zu senken und somit eine größere Anzahl von Personen zu erreichen. Zeitgleich soll die Beratungsstelle bei den jeweiligen Akteur*innen bekannt gemacht werden, damit bei Gelegenheit an die Beratungsstelle weitervermittelt und somit eine professionelle Beratung sichergestellt werden kann. Im Fokus der Zusammenarbeit sollen stehen:
• Familienzentren
• Jugendfreizeiteinrichtungen
• Schulen
• Stadtteilzentren
Maßgebend für die Erfüllung dieser Leistung ist eine umfangreiche Vernetzung mit den verschiedenen bezirklichen Einrichtungen. Es muss ausgelotet werden, welche bezirklichen Akteur*innen existieren und wo mögliche Kooperationen entstehen können.

Leistungsbaustein 3:
Sensibilisierung & Öffentlichkeitsarbeit
Ein weiterer Leistungsbereich ist die Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Beide Faktoren sollen die Sichtbarkeit der Beratungsstelle erhöhen und einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten ermöglichen.
Bei der Sensibilisierungsarbeit steht die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen für Fachkräfte und/ oder Bürger*innen im Fokus. Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen sollen eigenständig und auf Anfrage Sensibilisierungs- und Fortbildungsworkshops für Fachkräfte oder interessierte Personen anbieten. Der Fokus soll dabei auf Multiplikator*innen liegen, die in den Workshops gelernte Wissen weitergeben können. Diese Bildungs- und Informationsveranstaltungen können folgende Themen umfassen:
• Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
• Familienvielfalt, Schwerpunkt Regenbogenfamilien
• Geschlechterreflektierte Erziehung und Bildung
• Geschlechtergerechte Sprache
Durch diese Leistung soll das Verständnis für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erhöht und somit die Akzeptanz für LSBTIQ* nachhaltig gestärkt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Leistungsbausteins ist die effektive öffentliche Begleitung und Aufarbeitung der Angebote der Beratungsstelle über eigene Social-Media-Kanäle. Da insbesondere auch Kinder- und Jugendliche über diese Kanäle angesprochen werden sollen, ist darauf zu achten, dass die Inhalte zielgruppenkonform dargestellt werden. Auch die Bewerbung der Angebote über Flyer, Plakate und Zeitungen soll angestrebt und je nach zur Verfügung stehendem Budget eingeplant werden.

Anlage:

  • Eigenerklärung

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