Verwaltungsgericht sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter!

Pressemitteilung vom 24.01.2018

Das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sucht für die nächste Amtsperiode von fünf Jahren interessierte Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die neue Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2019. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung verantwortungsvoll mit. In diesem Rahmen stehen ihnen die gleichen Rechte zu wie Berufsrichterinnen und -richtern.
Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode.

Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, dürfen das Amt nicht ausüben. Auch Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften sowie der Bundes- und Landesregierung, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind vom Amt ausgeschlossen.

Die Arbeit der Laienrichter wird als Ehrenamt nicht vergütet, es gibt jedoch umfangreiche Entschädigungsregelungen, zum Beispiel für Verdienstausfall, Fahrkosten und weitere Aufwendungen.

Bewerbungen können noch bis zum 15. Februar 2018 eingereicht werden.

Kontakt:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Bezirkswahlamt – Herr Hidde
Riesaer Str. 94
12627 Berlin
Tel.: (030) 90293-4064
Fax: (030) 90293-4075