Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Justitia, hölzener Richterhammer und ein aufgeschlagenes Buch

Amtsperiode 2018/2019 bis 2023

Für die Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg für die Amtsperiode ab dem 19. August 2018 sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 wurden die Vorschlagslisten durch die Bezirksverordnetenversammlung im März 2018 aufgestellt. Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden durch die Gerichtsbarkeit benachrichtigt.

Amtszeiten

  • Oberverwaltungsgericht:
    Verwaltungsgericht:

    19.08.2018 – 18.08.2023
    01.01.2019 – 31.12.2023

Allgemeines zu ehrenamtlichen Richtern

Ehrenamtliche Richter nehmen Aufgaben der Rechtssprechung wahr. Beim Verwaltungsgericht müssen an vielen Entscheidungen neben drei Berufsrichtern zwei ehrenamtliche Richter mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit.
Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet.
Die Tätigkeit ist für allgemein interessierte Bürger reizvoll und ein anerkennenswerter Dienst am Gemeinwohl.

Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen.
So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen. Das im Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht, hat im Wesentlichen über Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes zu entscheiden.

Was sind die Aufgaben der ehrenamtlichen Richter?

Ehrenamtliche Richter nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Beim Verwaltungsgericht müssen an vielen Entscheidungen neben drei Berufsrichtern zwei ehrenamtliche Richter mitwirken. Diese fünf Richter bilden eine Kammer; die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter umfasst die mündliche Verhandlung, die sich daran anschließende Beratung und die Abstimmung der Entscheidung.
Ehrenamtliche Richter haben dabei die gleichen Rechte und Befugnisse wie die Berufsrichter, verfügen aber regelmäßig nicht über dessen juristische Ausbildung, sondern entscheiden als Laien mit. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter so aufbereitet, dass niemand überfordert und die ehrenamtlichen Richter in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden.
Die Tätigkeit ist für allgemein interessierte Bürger reizvoll und ein anerkennenswerter Dienst am Gemeinwesen. Die Rechtsstreitigkeiten, über die das Verwaltungsgericht entscheidet, berühren nahezu alle Lebensbereiche (z.B. Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Ausländer- u. Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen) und ermöglichen interessante Einblicke in die Verwaltungstätigkeit des Staates, deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht im Einzelfall zu überprüfen hat.
Ehrenamtliche Richter unterliegen wie auch Berufsrichter der Verschwiegenheit, insbesondere haben sie das Beratungsgeheimnis zu wahren.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen die ehrenamtlichen Richter erfüllen?

Ehrenamtliche Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder denen in Folge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt oder gegen die ein Strafverfahren schwebt, das zur Aberkennung dieser Fähigkeit führen kann. Ausgeschlossen ist auch, wer hinsichtlich seines Vermögens unter Betreuung steht.
Wer Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Soldat, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist, kann nicht ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sein.
Auch ehrenamtlich in der Verwaltung Tätige (z.B. Deputierte, deren Vertreter, in Sozialkommissionen Tätige, Schiedsmänner) können nicht berufen werden. Ausgeschlossen sind weiter Rechtsanwälte, Notare und andere Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Wie stark ist die Belastung durch die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter?

Die Berufung zum ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht bringt gewisse Pflichten mit sich. So muss dem Gericht mitgeteilt werden, wann man durch Urlaub oder besondere Umstände (etwa Krankheit) verhindert ist.
Ehrenamtliche Richter sollen in der Regel nicht mehr als einmal im Monat zu Sitzungen herangezogen werden.
In der gerichtlichen Praxis geschieht dies meist noch seltener. Ehrenamtliche Richter werden jeweils zu einem Sitzungstag geladen, an dem regelmäßig über mehrere Fälle zu entscheiden ist.
Die konkrete zeitliche Belastung an einem solchen Tag lässt sich nicht immer genau vorhersehen; der Tag sollte daher von anderen Verpflichtungen freigehalten werden.

Gibt es eine Entschädigung für die Tätigkeit von ehrenamtlichen Richtern?

Die Entschädigung ehrenamtlicher Richter ist zwar verhältnismäßig niedrig, soll aber auch sicherstellen, dass die Beisitzer durch ihr Amt keine unbillige Belastung zu tragen haben.
Als Ehrenamt wird die Tätigkeit nicht vergütet, ehrenamtliche Richter erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und die notwendigen Fahrkosten. Berufstätige erhalten zusätzlich ihren Verdienstausfall ersetzt.

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