Der Landeswahlausschuss hat unter Vorsitz des Landeswahlleiters für Berlin, Prof. Dr. Stephan Bröchler, in seiner heutigen Sitzung über zwei gleichlautende Beschwerden gegen eine Zulassungsentscheidung des Bezirkswahlausschusses Spandau entschieden.
Beide Beschwerden wurden mangels Beschwerdeberechtigung zurückgewiesen. Beschwerdeführende haben das Recht, gegen die Zurückweisung des eigenen Wahlvorschlags Beschwerde einzureichen, nicht jedoch gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags dessen Vertrauenspersonen sie nicht sind, was in den vorliegenden Beschwerden der Fall war.
Weitere Beschwerden lagen nicht vor.
Diese Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind vorbehaltlich einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof endgültig.
Weitere Informationen zu den Berliner Wahlen am 20. September 2026 sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
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