Am 14. Juli 2026, um 18 Uhr, endet die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen mit allen notwendigen Unterlagen für die Berliner Wahlen 2026.
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist: Wer Unterlagen nicht fristgerecht einreicht, kann mit dem eigenen Wahlvorschlag nicht kandidieren. Nach dem 14. Juli 2026, 18 Uhr, können nur noch Mängel von fristgerecht eingereichten Wahlvorschlägen bis spätestens 20. Juli 2026, 18 Uhr, geheilt werden.
Am 22. Juli 2026 entscheiden dann die Bezirkswahlausschüsse über die Zulassung der ihnen vorliegenden Wahlvorschläge. Am 24. Juli 2026 entscheidet schließlich der Landeswahlausschuss über die Zulassung der ihm vorliegenden Landeslisten.
Weitere Informationen zu den Berliner Wahlen am 20. September 2026 sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
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