Landeswahlausschuss entscheidet am 17. Juni 2026, welche politischen Parteien sich an den Wahlen beteiligen dürfen

Pressemitteilung vom 10.06.2026

Der Landeswahlausschuss Berlin wird in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 darüber entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September 2026 beteiligen dürfen. Für politische Vereinigungen muss zunächst festgestellt werden, ob eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes vorliegt. Die Parteieigenschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.

Vereinigungen, die nicht als Partei zugelassen werden, können als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.

Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet statt am:

Mittwoch, den 17. Juni 2026, um 10.00 Uhr, im
Louise-Schroeder-Saal des
Roten Rathauses (Haupteingang), Rathausstraße 15
10179 Berlin.

Es ist nicht gestattet sich im Dienstgebäude frei zu bewegen. Bitte melden Sie bei der Pforte an, dass Sie die Ausschusssitzung besuchen möchten. Mitarbeiter des Landeswahlamtes werden Sie dann begleiten.

Die Presse wird gebeten, sich über post@landeswahlamt.berlin.de anzumelden. Interviewwünsche mit dem Landeswahlleiter Herrn Prof. Dr. Stephan Bröchler richten Sie bitte schriftlich an Frau Bettina Melzer: bm@niccc.de

Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.

Weitere Informationen zu den Berliner Wahlen am 20. September 2026 sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

YouTube-Kanal des Landeswahlleiters: YouTube-Kanal des Landeswahlleiters

Instagram-Kanal des Landeswahlleiters: Instagram-Kanal des Landeswahlleiters