Für das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für ein Berliner Gesetz zur gemeinwohlorientierten Straßennutzung wurden bisher seitens der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. insgesamt ca. 20.800 Unterschriften beim Landeswahlamt abgegeben. Hinzu kommen Unterschriften, die in der Auslegungsstellen der Bezirke geleistet wurden oder die bei den Bezirken direkt eingereicht wurden. Zuletzt hat die Trägerin des Volksbegehrens im Landeswahlamt am 6. März, nach eigenen Angaben, etwa 6.800 Unterschriften eingereicht.
Von allen bisher eingereichten Unterschriften haben die Berliner Bezirkswahlämter 10.523 Unterschriften geprüft; 9.121 und somit etwa 86,7% davon sind gültig.
Für den Erfolg des Volksbegehrens müssen mindestens 7% der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten innerhalb der viermonatigen Eintragungsfrist eine Unterschrift leisten. Es sind daher etwa 174.000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Eintragungsfrist endet in zwei Monaten, am 8. Mai 2026.
Die Anschriften aller Auslegungsstellen und weitere Informationen zum Volksbegehren sind im Internet auf der Homepage des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/ veröffentlicht.
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