Der Weg vom vorläufigen zum endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl 2025 in Berlin

Pressemitteilung vom 27.02.2025

Den Landeswahleiter und die Kreiswahlleitungen erreichen in den letzten Tagen zahlreiche Fragen wegen der Nachzählungen der Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 in einigen Berliner Bezirken. Daher soll hier kurz erklärt werden, wie das Wahlprüfungsverfahren in Berlin gestaltet ist.

In der Wahlnacht: Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses

In der Wahlnacht ermitteln die Wahlvorstände in den 3.598 Berliner Wahlbezirken das vorläufige Wahlergebnis in den Wahlbezirken und stellen dieses fest. Die Wahlergebnisse werden noch in der Wahlnacht über die sogenannte Schnellmeldung telefonisch an die Bezirkswahlämter übermittelt. Dort werden die Ergebnisse elektronisch erfasst und an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt. Unplausible Ergebnisse werden durch softwareseitig implementierte Prüfungen bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt und können in den meisten Fällen aufgeklärt werden. Das vorläufige Wahlergebnis in Berlin wird nach Übermittlung aller Wahlbezirksergebnisse an das Amt für Statistik festgestellt und durch den Landeswahlleiter noch in der Wahlnacht bekannt gegeben.

Prüfung des vorläufigen Ergebnisses durch Kreiswahlleitungen und Kreiswahlausschüsse

Stephan Bröchler: „Die schnelle Feststellung des vorläufigen Ergebnisses ist in der Wahlnacht trotz aller Sorgfalt für kleinere Fehler anfällig. Deswegen folgt der schnellen Ergebnisermittlung ein strenger Prüfungsprozess.“

Aufgrund möglicher Rechen- und Übertragungsfehler oder sonstiger Unklarheiten sieht das Bundeswahlrecht vor, dass in der Wahlnacht nicht schon das endgültige, sondern zunächst nur das vorläufige Wahlergebnis festgestellt wird.

Die Prüfung hin zum endgültigen Wahlergebnis obliegt den Wahlorganen, angefangen bei den Kreiswahlleitungen und dem Kreiswahlausschuss. In Vorbereitung der Sitzung der Kreiswahlausschüsse prüfen die Kreiswahlleitungen zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bezirkswahlämtern die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Ergeben sich aus der Wahlniederschrift oder aus sonstigen Gründen Bedenken oder Unklarheiten, so klären sie diese soweit wie möglich auf. Mit der Prüfung wird sichergestellt, dass keine Fehler in das endgültige Wahlergebnis einfließen.

Die Prüfung der Kreiswahlleitungen kann durch in Augenscheinnahme der Wahlunterlagen, wie bspw. die eingenommenen Wahlscheine, durch Überprüfung der Beschlussfälle (d.h. der Stimmabgaben, über deren der Gültigkeit der Wahlvorstand gesondert beschließen muss, weil etwa Kreuze nicht eindeutig gesetzt sind) oder durch einzelne Nachzählungen von Stimmzetteln erfolgen. Eine Nachzählung kommt dann in Betracht, wenn sich mögliche Rechenfehler nicht durch Prüfung der Wahlniederschriften auflösen lassen. In Berlin erfolgt diese schon seit langem öffentlich. Nunmehr sieht auch die Bundeswahlordnung die Öffentlichkeit der Nachzählung vor.

Die Kreiswahlleitungen stellen die Ergebnisse ihrer Prüfung mit den Ergebnissen aller Wahlbezirke im Wahlkreis zusammen und legen diese dem Kreiswahlausschuss vor. Dieser prüft die vorgelegte Zusammenstellung und stellt sodann das Wahlergebnis des Wahlkreises fest.

Erneute Prüfung des vorläufigen Ergebnisses auf Landes- und Bundesebene

Im Anschluss an die Arbeit der Kreiswahlleitungen und Kreiswahlausschüsse prüft der Landeswahlleiter die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse und stellt die Wahlergebnisse aller Wahlkreise in Berlin zum Wahlergebnis des Landes zusammen. Die Zusammenstellung der Ergebnisse legt der Landeswahlleiter dem Landeswahlausschuss vor. Der Landeswahlausschuss stellt auf dieser Grundlage das Wahlergebnis für Berlin fest. Der Landeswahlausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Wahlvorstände und Kreiswahlausschüsse vorzunehmen.
Im letzten Schritt prüft die Bundeswahlleiterin die Niederschriften der Landeswahlausschüsse und stellt danach das Wahlergebnis für das Bundesgebiet zusammen. Die Zusammenstellung legt sie dem Bundeswahlausschuss vor, der abschließend das Wahlergebnis im Wahlgebiet ermittelt und feststellt.

Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl 2025

Sobald die Feststellungen aller Wahlausschüsse abgeschlossen sind, machen die Kreiswahlleitungen das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis, die Landeswahlleitungen das endgültige Wahlergebnis für das Land und die Bundeswahlleiterin das endgültige Wahlergebnis für das Bundesgebiet öffentlich bekannt.

Fazit und Dank

Die Darstellung des Prüfprozesses vom vorläufigen zum endgültigen Ergebnis zeigt, dass sich der Aufwand lohnt. Prüfen ist Ausdruck der Stärke unserer Demokratie, in der ganz genau nachgeschaut wird, um mögliche Fehler zu beheben.

Stephan Bröchler: „Ich bedanke mich herzlich für die Arbeit der 36 600 Bürgerinnen und Bürger, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag von 8 Uhr bis in die Nacht in den Dienst unserer Demokratie gestellt haben. Mein Dank gilt zudem den Kreiswahlleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkswahlämter, dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und meinem Landeswahlamt.“

Weitere Informationen zur Wahl zum Deutschen Bundestag sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

YouTube-Kanal des Landeswahlleiters: YouTube-Kanal des Landeswahlleiters

Instagram-Kanal des Landeswahlleiters: Instagram-Kanal des Landeswahlleiters