Höchste Zeit für die Briefwahl

Pressemitteilung vom 19.02.2025

Höchste Zeit für die Briefwahl

Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt, aber bisher noch nicht erhalten haben, wird geraten, sich zügig mit ihren Bezirkswahlämtern in Verbindung zu setzen. Dies ist wichtig, denn wenn Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, kann im Wahllokal nur noch unter Vorlage des Wahlscheins, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, gewählt werden. Ist im Wählerverzeichnis vermerkt, dass bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, der oder die Wahlberechtigte diesen jedoch nicht im Wahllokal vorweisen kann, muss die entsprechende Person von der Wahl zurückgewiesen werden.

Nachdem die Wahlberechtigten Rücksprache mit dem Bezirkswahlamt gehalten haben, besteht unter anderem die Möglichkeit neue Briefwahlunterlagen noch vor dem Wahltag direkt im Bezirkswahlamt abzuholen.

Stephan Bröchler: „Aufgrund der kurzen Frist bis zum Wahltag rate ich von der Möglichkeit ab, erneut Briefwahlunterlagen zu beantragen und sich diese postalisch zusenden zu lassen. Wahlberechtigte, denen die Briefwahlunterlagen bis jetzt nicht zugegangen sind, rate ich, schnell in den Briefwahlstellen des Bezirkswahlamtes ihres Wohnbezirks wählen zu gehen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann sicher sein, dass seine Stimme zur Auszählung kommt.“

Die Berliner Briefwahlstellen haben noch bis einschließlich Donnerstag, den 20.02.2025, jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, den 21. Februar 2025, sind die Briefwahlstellen von 8 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Darüber hinaus bieten manche Bezirke erweiterte Öffnungszeiten an. Die genauen Zeiten sind auf der Wahlbenachrichtigung und auf der Website des Landeswahlleiters für Berlin unter www.berlin.de/briefwahl ersichtlich.

Antragsfrist für Briefwahl läuft bald ab

Briefwahlanträge können noch bis zum Freitag vor der Wahl, den 21. Februar 2025, bis 15 Uhr gestellt werden. Wenn Wahlberechtigten ihre beantragten Wahlunterlagen nicht zugegangen sind oder sie diese verloren haben, besteht auch noch am Samstag vor der Wahl, dem 22. Februar 2025 bis 12 Uhr, die Möglichkeit einen Ersatzwahlschein zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt dann ausschließlich am Standort des zuständigen Bezirkswahlamtes.

Der beste Umgang mit roten Wahlbriefen

Zur Vermeidung von Postlaufzeiten wird empfohlen, den roten Wahlbrief in dem darauf angegebenen Bezirkswahlamt abzugeben oder in dessen Briefkasten einzuwerfen. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr in den Bezirkswahlämtern eingegangen sein, sonst dürfen sie nicht mehr mitgezählt werden.

Ungültigkeit von Wahlscheinen

In den Fällen, a) der Abholung der Briefwahlunterlagen im Bezirkswahlamt, b) dem nochmaligen Versand von Briefwahlunterlagen sowie bei c) persönlicher Stimmabgabe in einer Briefwahlstelle vor Ort – jeweils nach vorheriger Ausstellung eines Wahlscheins, wird der zuerst ausgestellte Wahlschein für ungültig erklärt. Sollte ein solcher für ungültig erklärter Wahlschein im Rahmen der Stimmauszählung im Wahlvorstand vorgelegt werden, hat dies zwingend zur Folge, dass der beigefügte Stimmzettel nicht zur Auszählung kommt.

Weitere Informationen zur Wahl zum Deutschen Bundestag sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

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