Heute um 18 Uhr endete die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
25 Parteien haben Landeslisten eingereicht.
Die Landeslisten werden mit der Zweitstimme gewählt. Sie sind maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag auf die Parteien.
Folgende Parteien haben eine Landesliste eingereicht (alphabetisch sortiert):
1. Alternative für Deutschland (AfD)
2. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
4. BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
5. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
6. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
7. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
8. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (-)
9. DIE LINKE (DIE LINKE)
10. Freie Demokratische Partei (FDP)
11. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
12. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
13. MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
14. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
15. Partei der Humanisten (PdH)
16. Partei der Rentner (PDR)
17. Partei des Fortschritts (PdF)
18. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
19. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
20. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
21. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
22. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
23. Volt Deutschland (Volt)
24. Volkstimmen-Partei-Deutschland (VPD)
25. WerteUnion (WerteUnion)
Derzeit ist offen, ob die Partei der Rentner (PDR) sowie die Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) berechtigt sind, eine Landesliste einzureichen. Der Bundeswahlausschuss hat diese in seiner Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nicht als Parteien anerkannt.
Der Landeswahlleiter prüft derzeit gemeinsam mit dem Landeswahlamt die Landeslisten mit den eingereichten Unterlagen, insbesondere die Unterstützungsunterschriften. Die Parteien mussten für ihre Landeslisten jeweils 2.000 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin einreichen. Ausgenommen davon waren lediglich die Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz): AfD, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BSW, CDU, Die Linke, FDP, FREIE WÄHLER, GRÜNE und SPD.
Die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Landeslisten trifft der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 24. Januar 2025.
Weitere Informationen zur Wahl zum Deutschen Bundestag sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
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