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Wahlorgane
Wahlorgane sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung aller politischen Wahlen sowie für die Ermittlung und Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses im Land Berlin verantwortlich. Zugleich sind sie auf Landesebene für Volksbegehren und Volksentscheide zuständig. Weitere Informationen