Aktuelle Information
Ein Frohes Neues Jahr wünscht Ihnen die VHS Neukölln!
Derzeit ist der Präsenzbetrieb der VHS Neukölln bis einschließlich 31. Januar 2021 ausgesetzt. Es finden weder Kurse noch Beratungen in Präsenzform statt.
Beachten Sie bitte das umfangreiche Angebot an Online- und Blended-Learning-Kursen, das weiterhin durchführbar bleibt und unter www.berlin.de/vhs-neukoelln/kurse zu finden ist.
Die Beratung für Deutschkurse findet bis Ende Januar ausschließlich telefonisch statt, und zwar montags bis donnerstags jeweils 9:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer (030) 90239-3388.
Bleiben Sie gesund!
Inhaltsspalte
Berufssprachkurse

Die Beratung für Deutschkurse findet nur mit Termin statt
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer (030) 90239-3388 von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr einen Termin. Unsere Berater*innen beantworten gerne Ihre Fragen – auch per E-Mail.
Kommen Sie bitte nicht unangekündigt in unsere Räumlichkeiten. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist das spontane Erscheinen ohne Termin nicht möglich.
Übersicht
Was ist ein Berufssprachkurs?
Die Berufssprachkurse sind Kurse, die im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz angeboten werden und auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes aufbauen.
Man unterscheidet zwischen Basismodule (mit Zielsprachniveau B2, C1 oder C2) und Spezialmodule (mit Zielsprachniveau B1 oder A2).
Ein Basismodul umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten. Für Personen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ohne besondere Vorbereitung die Zertifikatsprüfung am Ende des Kurses bestehen, umfassen Basisberufssprachkurse in der Regel 500 Unterrichtseinheiten.
Die Teilnehmende erhalten bei Berufssprachkursen auch wichtige Einblicke in arbeitsweltliche Themen wie Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung, Arbeitssuche, rechtliche Bedingungen in der Arbeitswelt und Umgang mit Medien.
Vorteile durch die Teilnahme am Berufssprachkurs
Durch die Teilnahme an einem Berufssprachkurs werden die sprachlichen Kenntnisse im beruflichen Kontext verbessert und dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Im Kurs wird ein Grundwissen zum Thema Arbeit und Beruf vermittelt, Beispiele dafür sind: Kennenlernen der verschiedenen Arbeitsverhältnisse, Grundzüge des Kündigungsrechts oder die für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz relevanten Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit.
Wer kann teilnehmen?
- einen Integrationskurs absolviert haben oder Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) aufweisen können. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, erfolgt ein Test vor der Anmeldung.
- die Aufnahme einer ihrer Qualifikation und/oder ihren beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeit anstreben.
- sich beruflich neu orientieren wollen.
- ein noch höheres Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten nicht reglementierten Berufen anstreben.
- beschäftigt sind
- begleitend zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen
- eine Berufsausbildung absolvieren
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten oder
- Erziehende/r mit Aufenthaltsgestattung nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII sind.
Für die Anmeldung zu einzelnen Modulen wird die Teilnahmeberechtigung benötigt, die von der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Arbeitsagentur) oder vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des Ausstellungsdatums ausgestellt wird.
Personen, die in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen oder ihre Deutschkenntnisse studien- bzw. promotionsbegleitend verbessern wollen, gehören nicht zur Zielgruppe des B2-Moduls.
Wie kann man sich anmelden?
Die Anmeldung an einem Berufssprachkurs (Basis- oder Spezialmodul) erfolgt bei der Beratung unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung und des Sprachzertifikats.
Wenn kein Sprachzertifikat vorhanden ist, wird einen Einstufungstest bei der Beratung durchgeführt.
Die Berechtigung wird von der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Arbeitsagentur) ausgestellt. Für Menschen, die nicht arbeitslos oder arbeitsuchend bei einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind, kann die Berechtigung auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie Ihre Berechtigung und das Sprachzertifikat zur Beratung mit.
Teilnahme am Abschlusstest
Jeder Kurs schließt mit einer anerkannten Sprachprüfung ab, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen das Können und die Zuordnung zu der jeweiligen Zielniveaustufe bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).
Kurswiederholung
Bei Nichterreichung des Modulziels und bei ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme kann die Prüfung zum Nachweis des zu erreichenden Sprachniveaus wiederholt werden. Der Kurs wird einmalig wiederholt, wenn ohne die erneute Teilnahme das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist.
Ordnungsgemäße Kursteilnahme
Der Unterricht ist regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Der Teilnehmende unterschreibt eine Vereinbarung mit dem Kursträger, durch die er sich verpflichtet, aktiv bei der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken.
Der Sprachkursträger meldet unverzüglich dem Bundesamt und dem Jobcenter, wenn Teilnehmende:- den Sprachkurs abbrechen;
- aufgrund unregelmäßiger Teilnahme den erfolgreichen Abschluss des Kurses gefährden;
- am ersten Tag des Sprachkurses unentschuldigt fehlen;
- an mindestens drei zusammenhängenden Unterrichtstagen entschuldigt oder unentschuldigt fehlen;
- mehr als 20 % der Unterrichtseinheiten fehlen.
Wenn ein Teilnehmender an 30% der gesamten Unterrichtseinheiten fehlt, meldet der Kursträger den Abbruch des Teilnehmenden dem Jobcenter und dem Bundesamt.
Wenn der Teilnehmende im Unterricht fehlt, muss immer ein Nachweis, z. B. ein Attest, unverzüglich beim Kursträger abgegeben werden.
Urlaubsabwesenheit ist während der Unterrichtszeiten nicht möglich.
Kosten des Berufssprachkurses
- sich nicht in einer Ausbildung im Sinne des § 57 Absatz 1 SGB III oder einer Einstiegsqualifizierung befinden und
- deren Nettoeinkommen den Betrag von 20.000€ pro Jahr (40.000€ bei gemeinsam Veranlagten) übersteigt.
Der Arbeitgeber kann die Kosten übernehmen. Man kann auf Antrag 50% des Kostenbeitrags erstatten bekommen, wenn man das Bestehen der Zertifikatsprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachweist.
Alle anderen Beschäftigten nehmen kostenlos an einem Berufssprachkurs teil, und sind bei unentschuldigtem Abbruch des Berufssprachkurses zur Zahlung eines Kostenbeitrags verpflichtet.
Kursbücher
Die Kursbücher werden im Unterricht kostenlos zur Verfügung gestellt.
Rückerstattung der Fahrtkosten
Teilnehmende, die Leistungen zum Lebensunterhaltung beziehen, können einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrkosten erhalten, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zum Unterrichtsort mindestens 3 Kilometer beträgt. Dieser Antrag auf Fahrkostenzuschuss wird nach Vorlage der notwendigen Unterlagen über den Kursträger gestellt.
Kursübersicht
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Programmbereich Deutsch als Zweitsprache
Jochen Mainka
(Kurse für Geflüchtete, Erstorientierungskurse, Berufssprachkurse)
Boddinstr. 34, Raum B1.37
12053 Berlin
Zentrale Anmeldung
Eine persönliche Anmeldung in der VHS-Geschäftsstelle ist zurzeit nicht möglich.
Anmeldung und Beratung für die Deutschkurse nur mit Termin
Telefonische Terminvereinbarung:
von Montag bis Donnerstag:
9:30 bis 13:00 und
14:00 bis 17:00 Uhr
Tel.: 030 90239-3388
Boddinstrasse 34, Raum 1.42
12053 Berlin
Allgemeine Fragen zur Anmeldung und zu den Deutschkursen
von Montag bis Donnerstag:
9:30 bis 13:00 und
14:00 bis 17:00 Uhr
Tel.: 030 90239-3388
Einbürgerungstest
Anmeldung und Beratung nur mit Termin
Telefonische Terminvereinbarung:
von Montag bis Donnerstag:
10:00 bis 14:00 Uhr
Tel.: 030 90239-2433
Schriftliche Anmeldung
Bitte verwenden Sie unser Anmeldeformular:
zum Anmeldeformular
- E-Mail: vhsinfo@bezirksamt-neukoelln.de
- Fax: 030 90239-53298
- Briefpost: Volkshochschule Neukölln, Boddinstraße 34 , 12053 Berlin
Bezahlung per SEPA-Lastschrift.