Deutschkurse für Frauen

Kursteilnehmerinnen im Frauenkurs

Beratung und Anmeldung

Die Beratung für die Deutsch- und Integrationskurse findet Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 16:00 Uhr statt.

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren: (030) 90239-3388.
Unsere Berater*innen beantworten gerne Ihre Fragen – auch per E-Mail.

Während der Schulferien findet keine Beratung und Anmeldung statt.

Übersicht

Was ist ein Frauenintegrationskurs?

Der Frauenintegrationskurs ist ein Kurs nach § 13 der Integrationsverordnung und gehört zu den speziellen Integrationskursen.

Dieser Kurs richtet sich an Frauen, die zusammen mit anderen Frauen Deutsch lernen wollen, Kinder erziehen, bisher keinen Deutschkurs besuchen konnten oder wegen familiärer Verpflichtungen selten am Unterricht teilnehmen konnten.
Im Sprachkurs lernt man vom Sprachzielniveau A1 bis Sprachziel B1 den im Alltag benötigten Wortschatz. Ziel des Kurses ist es, Deutsch so zu lernen, dass Sie ohne Unterstützung von anderen im Alltag selbstständig handeln können, sei es Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen oder mit Behörden und Institutionen in Deutschland zurechtzukommen.

Der Frauenintegrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 900 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs besteht aus Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtsstunden, und eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Welcher Kurs für Sie der richtige ist und mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten, stellt der Kursträger in einem Test vor Kursbeginn fest.

Der Orientierungskurs, der einem Integrationskurs folgt, informiert über die Werte, die in Deutschland wichtig sind, wie Freiheit, Toleranz und Gleichberechtigung und die Rechte und Pflichten für in Deutschland lebende Menschen.

Vorteile durch die Teilnahme am Frauenintegrationskurs

Ausländerinnen, die aus einem nicht-EU Land kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Sie müssen unter anderem ausreichende Kennt-nisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ sind diese Voraussetzungen erfüllt.

In einem Frauenintegrationskurs können Teilnehmerinnen in einer vertrauensvollen Lernatmosphäre außerfamiliäre Kontakte knüpfen und ihr Wissen über das unmittelbare Lebensumfeld hinaus erweitern. Neben den Sprachkenntnissen, die sie befähigen, sich in verschiedenen Lebenswelten (Arbeit, Freizeit, Nachbarschaft usw.) zurechtzufinden, können Teilnehmerinnen ein neues Selbstbewusstsein entwickeln und noch vorhandene Hemmschwellen abbauen, um sich und ihren Familien neue Lebensperspektiven zu eröffnen.

Zunehmend spielen Frauen eine Rolle in dem Lebensunterhalt der Familie, und der Frauenintegrationskurs ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Ihre Teilnahme an der Arbeitswelt ist ein vordringliches Ziel und die selbststän-dige Suche nach einem Dialog mit den für Arbeitsvermittlung und Weiterbildungsmaßnahmen zuständigen Be-hörden und Beratungsstellen wird deswegen gefördert.

Wer kann teilnehmen?

An einem Frauenintegrationskurs können Bürgerinnen der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund und Zugewanderte (einschließlich der Geflüchteten, die eine gute Bleibeperspektive haben) teilnehmen. Dieser Kurs richtet sich an Frauen, die aus kulturellen, biografischen oder religiösen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können oder wollen.

Für die Anmeldung zu einzelnen Modulen wird die Teilnahmeberechtigung benötigt, die von der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Arbeitsagentur) oder vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des Ausstellungsdatums erteilt wird.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung an einem Frauenintegrationskurs erfolgt bei der Beratung.
Dort wird geprüft ob eine Zulassung zum Integrationskurs vorhanden ist. Die Zulassung kann von den Ausländerbehörden, vom Jobcenter auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete ausgestellt werden. Bei der Beratung wird auch geprüft, ob eine Zulassung oder die Kostenbefreiung beantragt werden können. Um den passenden Kurs zu finden, wird bei der Beratung ein Einstufungstest durchgeführt.

Teilnahme am Abschlusstest

Jeder Frauenintegrationskurs schließt mit einer Sprachprüfung (Deutsch-Test für Zuwanderer – DTZ) und dem Test zum Orientierungskurs („Leben in Deutschland“) ab. Wenn man Deutschkenntnisse auf Stufe B1 oder A2 nachweist und den Test zum Orientierungskurs besteht, erhält man das „Zertifikat Integrationskurs“. Wenn die Sprachkenntnisse noch unter der Stufe A2 liegen, wird kein Zertifikat erteilt, sondern nur eine Bescheinigung über das erreichte Ergebnis.

Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.

Kurswiederholung

Wenn eine ordnungsgemäße Teilnahme am Unterricht vorliegt, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde, kann ein Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten gestellt werden. Die Teilnahme an der Sprachprüfung ist noch einmal kostenlos.

Ordnungsgemäße Kursteilnahme

Um das Ziel des Integrationskurses zu erreichen, ist eine ordnungsgemäße (80% Anwesenheit) Kursteilnahme nötig. Voraussetzung sind ein regelmäßiger Besuch des Unterrichts und die Teilnahme am Abschlusstest. Eine ordnungsgemäße Kursteilnahme ist auch wichtig für die Erstattung der Fahrkosten oder die Wiederholung von Unterrichtsstunden.

Die ordnungsgemäße Teilnahme wird am Ende jedes Moduls schriftlich bescheinigt.

Kosten des Frauenintegrationskurses

Die Teilnahme an einem Frauenintegrationskurs ist kostenlos für:

  • Spätaussiedlerinnen und Frauen, die mit einem Spätaussiedler verheiratet sind und auch im Aufnah-mebescheid aufgeführt sind.
  • Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive und arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind.
  • Geduldete gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
    *Frauen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG.

Eine Befreiung vom Kostenbeitrag kann durch die Beratung beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehet oder wenn man aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist. Bitte bringen Sie den Nachweis über Ihre finanzielle Bedürftigkeit (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, usw.) in der Beratung mit. Der Antrag auf Kostenbefreiung muss rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt werden, weil eine Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt wird.

Für Teilnehmerinnen, die keinen Anspruch auf eine Kostenbefreiung haben, kann ein Teil der Kosten von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen werden. In diesem Fall muss der Kostenbeitrag vor Beginn jedes Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden bezahlt werden.

Teilnehmende ohne Zulassung zu Integrationskursen dürfen an dem Kurs teilnehmen, sofern es noch freie Plätze gibt. Sie müssen den Kostenbeitrag vor Beginn des Kursabschnittes bezahlen und haben auch beim erfolgreichen Abschluss keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

Teilnehmerinnen, die nicht zum Unterricht kommen, erhalten den bezahlten Kostenbeitrag für den laufenden Kursabschnitt im Regelfall nicht zurück.

Kursbücher

Die notwendigen Bücher werden Ihnen bei der Einstufung mitgeteilt und müssen von Ihnen vor Kursbeginn gekauft werden.

Rückerstattung des Kostenbeitrags

Teilnehmerinnen, die den Frauenintegrationskurs innerhalb von zwei Jahren nach der Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich abschließen, können die Hälfte Ihrer gezahlten Kursgebühren auf Antrag wieder zurückbekommen. Der Frauenintegrationskurs ist erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Teilnehmerin den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) mit Sprachniveau B1, und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden und den Orientierungskurs besucht wurde.

Der Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) gemäß §9 Absatz 6 Integrationsverordnung muss innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Zulassung gestellt werden und eine Rückerstattung ist nur für Kursabschnitte möglich, die regelmäßig (80% Anwesenheit) besucht wurden.

Kursübersicht