Absatz 1
Diese Benutzungs-Ordnung gilt für alle öffentlichen Bibliotheken
des Landes Berlin.
Öffentlich bedeutet: Jeder kann diese Bibliotheken nutzen.
Und der Betrieb der Bibliotheken wird vom Land Berlin bezahlt.
Absatz 2
Manche Leistungen der Berliner Bibliotheken stehen nicht
in dieser Benutzungs-Ordnung.
Zum Beispiel: Was kostet es,
wenn man ein Buch aus einer anderen öffentlichen Bibliothek bestellt?
Solche Leistungen stehen in den besonderen Bestimmungen.
Diese Informationen müssen von den Bibliotheken bekannt gemacht werden:
- Benutzungs-Ordnung
- besondere Bestimmungen
- Öffnungs-Zeiten
Zum Beispiel auf Aushängen in den Bibliotheken
und auf der Internet-Seite der Berliner Bibliotheken www.voebb.de
Absatz 3
Das Benutzungs-Verhältnis ist privatrechtlich.
Das bedeutet, dass Sie und die Bibliothek die gleichen Rechte habe