Sie sind 18 Jahre alt oder älter und
nutzen den Bibliotheks-Ausweis als Privat-Person
Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken (BÖBB) in Leichter Sprache
Information in Leichter Sprache zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliotheken des Landes Berlin
In diesem Text finden Sie alle Informationen dazu:
Welche Regeln gelten für die Benutzung der Berliner Bibliotheken?
Was müssen Sie für besondere Leistungen der Berliner Bibliotheken bezahlen?
Diese Benutzungs-Ordnung hat 19 Abschnitte.
Diese Abschnitte heißen Paragrafen.
Das Symbol für Paragraf ist §.
Zu den einzelnen Paragrafen gehören Absätze,
die nummeriert sind.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Allgemeines
- § 2 Datenschutz:
- § 3 Haftung der Bibliotheken:
- § 4 Benutzungs-Berechtigung:
- § 5 Verhalten in den Bibliotheken
- § 6 Nutzung der Bibliotheken und Medien
- § 7 Besondere Regelungen für einzelne Medien-Gruppen und Service-Angebote
- § 8 Bibliotheks-Ausweise
- § 9 Liefer-Service
- § 10 Ausleihe
- § 11 Leihfrist und Verlängerung:
- §12 Rückgabe
- § 13 Vormerkung
- § 14 Fernleihe
- § 15 Leihfrist-Überschreitung und Ersatz-Pflicht: Was passiert, wenn Sie Medien zu spät zurückgeben oder verlieren?
- § 16 Entgelte:
- Absatz 3: Online-Anmeldung
- Absatz 5: Bearbeitungs-Entgelte
- Absatz 6: Entgelte für verspätete Rückgabe von Medien
- § 17 Ausnahmen
- § 18 Verstöße gegen die Benutzungs-Bedingungen
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
-
10,00 Euro
-
Sie sind unter 18 Jahre alt
kostenlos
-
Sie sind 18 Jahre alt oder älter und
Sie sind noch Schülerin oder Schüler und
zeigen einen Schüler-Ausweis vorkostenlos
-
Sie sind 18 Jahre alt oder älter und
studieren oder machen eine Ausbildung oder
einen Freiwilligen-Dienst und
zeigen dafür einen Ausweis vor5,00 Euro
-
Sie zeigen einen berlinpass vor oder
haben zum Beispiel einen Bescheid über Leistungen
des Job-Centers oder des Sozialamtskostenlos
-
Sie brauchen den Bibliotheks-Ausweis
für einen Verein oder eine Firma60,00 Euro
-
Sie brauchen den Bibliotheks-Ausweis
für eine Schule, einen Hort oder Kindergartenkostenlos
-
Sie brauchen den Bibliotheks-Ausweis
für eine Behörde oder ein Amt
oder eine Stiftung mit öffentlichem Auftragkostenlos
-
Diesen Geld-Betrag müssen Sie bezahlen,
wenn Sie Ihren Bibliotheks-Ausweis verloren haben
und einen Ersatz dafür brauchen:2,50 Euro
-
Sie bestellen Medien,
die es nicht
in den öffentlichen Berliner Bibliotheken gibtpro Stück 1,50 Euro
-
Sie merken Medien vor
pro Stück 1,00 Euro
-
Sie haben ausgeliehene Medien verloren
oder stark beschädigtpro Stück 15,00 Euro
-
Das Kennzeichen der Bibliothek für die Buchung
der Ausleihe und Rückgabe der Medien fehlt
oder ist beschädigtpro Stück 15,00 Euro
-
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
Ihre richtige Adresse herausfinden15,00 Euro
-
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen Ihnen eine Mahnung schreiben,
weil Sie Medien nicht zurückgegeben haben.
Oder weil Sie Geld nicht bezahlt haben1,00 Euro
-
Sie sind 18 Jahre alt oder älter
pro Stück und Tag
25 Cent -
Sie sind unter 18 Jahre alt
pro Stück und Tag
10 Cent