Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gehört zu den von dem Cyberangriff auf das Landesnetz betroffenen Behörden. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes Berlin und des Bundes und unterstützt von externen Spezialisten arbeiten wir mit Hochdruck daran, die betroffenen Daten zu analysieren und die Ursachen aufzuklären. Trotz aller Anstrengungen wird es noch längere Zeit dauern, bis wir mit Sicherheit wissen, welche persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern aus den Systemen der Senatsverwaltung abgeflossen sind.
An dieser Stelle veröffentlichen und aktualisieren wir fortlaufend unsere jeweils aktuellen Erkenntnisse zu spezifischen Gruppen von Betroffenen und den jeweils abgeflossenen Daten. Soweit möglich, informieren wir auch über resultierende Risiken und Maßnahmen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Schutz ergreifen können. Damit erfüllen wir auch unsere gesetzliche Pflicht zur Benachrichtigung der von dem Datenschutzvorfall betroffenen Personen (Artikel 34, Absatz 3, Buchstabe c DSGVO). Eine zusätzliche proaktive Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung oder individuelle Ansprache nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben erfolgt nur, soweit eine zusätzliche Betroffenheit in einem anderen Zusammenhang gegeben ist (zum Beispiel, wenn auch sensible Daten aus einem Verwaltungsverfahren unserer Behörde abgeflossen sein sollten, an dem Sie beteiligt waren). Davon unbenommen bleibt die Beantwortung von Auskunftsanfragen.
Diese Informationen ergänzen die Hinweise auf der Webseite der Senatskanzlei.
Weiterführende Informationen und Handreichungen zu Schutzmaßnahmen erhalten Sie
bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie
beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.