Ausweisung von Windenergiegebieten in Berlin – Zweite Stufe der Beteiligung beginnt

Pressemitteilung vom 30.10.2026

Das Land Berlin muss entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgaben einen bestimmten Teil seiner Landesfläche für Windenergie-Nutzung nachweisen und planerisch sichern. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2025 erfolgt nun ein weiterer Beteiligungsschritt, in dem der überarbeitete Planungsstand erneut der Öffentlichkeit und den Behörden zur Kenntnis gegeben wird und erneut Stellungnahmen abgegeben werden können.

Aus diesem Grund findet vom 9. November bis einschließlich 12. Dezember 2026 gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie in Berlin“ statt. Alle Bürgerinnen und Bürger Berlins sowie die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind aufgerufen, sich mit ihren Hinweisen und Stellungnahmen in den Planungsprozess zur Ausweisung von Windenergiegebieten einzubringen.

Alle im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen wurden entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches sorgfältig ausgewertet und abgewogen. Weitere Klärungs- und gutachterliche Prüfbedarfe, die sich daraus ergeben haben, sind im Rahmen des Planverfahrens abgearbeitet worden. Es erfolgte eine Überprüfung, Modifikation und Finalisierung des Kriterienkataloges. Außerdem wurde der Siedlungsabstand zu künftigen Windenergiegebieten auf 750 m erhöht und die Optionen zum Abschluss von Staatsverträgen zur Reduzierung des Berliner Flächennachweises geprüft. Bislang konnte Berlin keine Einigung mit anderen Bundesländern dazu herstellen.

Die Flächenkulisse für Windenergiegebiete wurde auf nunmehr ca. 310 ha reduziert. Damit erfüllt das Land Berlin im ersten Schritt das gesetzliche Minimum von 0,25 % der Landesfläche (223 ha) bis Ende 2027. Die Flächenkulisse besteht nun aus insgesamt* vier Windenergiegebieten*, die in den Bezirken Pankow, Treptow-Köpenick und Spandau liegen. Es handelt sich um:

• Blankenfelde/Arkenberge (Bezirk Pankow)
• Buchholz Nord (Bezirk Pankow)
• Krummendammer Heide (Bezirk Treptow-Köpenick)
• Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (Bezirk Spandau)

Das Land Berlin muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2027 0,25 % und bis Ende 2032 0,5 % der Landesfläche für eine Windenergie-Nutzung nachweisen und planerisch sichern. Das entspricht etwa 446 ha. Die beabsichtigte Ausweisung der Windenergiegebiete bedeutet nicht zwangsläufig, dass dort Windenergieanlagen errichtet werden. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz trifft keine Aussagen zu den Fragen, ob und wann tatsächlich Anlagen gebaut werden. Die Ausweisung greift auch nicht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen vorweg. Diese ist auch weiterhin notwendig. Allerdings sind die Anforderungen an die spätere Genehmigung innerhalb der ausgewiesenen Windenergiegebiete reduziert, da diese Gebiete im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans auf ihre grundsätzliche Eignung für eine Windenergienutzung geprüft wurden. Aussagen zu konkreten Standorten und Höhen möglicher Windenergieanlagen können und werden im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens nicht getroffen.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Berlin leistet seinen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der erneuerbaren Energien und kommt den Anforderungen des Bundes nach. Die Suche nach geeigneten Flächen für Windenergienutzung ist in einem Stadtstaat alles andere als leicht. Völlig konfliktfreie Flächen gibt es in Berlin nicht. Viele Gebiete scheiden aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Natur- und Artenschutzes aus. Und es gibt unzählige weitere Vorgaben – von Restriktionen der Luftfahrt, über Anbauverbotszonen an Autobahnen und Bundesfernstraßen bis zum Schutz des UNESCO-Welterbes, die beachtet werden müssen. Es erfordert eine enorme Kraftanstrengung und Kompromissfindung, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig kann ich alle Bürgerinnen und Bürger verstehen, die weiterhin Bedenken haben.“

Die identifizierten Flächen seien in einem intensiven fachlichen Diskussionsprozess mit den betroffenen Senatsverwaltungen, Bezirken und Trägern öffentlicher Belange weiterentwickelt und abgestimmt worden, so Senator Christian Gaebler. „Für die zahlreichen Hinweise und Vorschläge aus der Öffentlichkeit bedanke ich mich. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Herausforderung in Berlin gemeinsam meistern werden.“

Während des Beteiligungszeitraums können die Planunterlagen im Internet auf der Seite https://be.beteiligung.diplanung.de/ und über das zentrale Beteiligungsportal www.mein.berlin.de eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden. Zusätzlich liegen alle Unterlagen auch wochentags von 8-16 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Raum 0024, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin aus.