Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Pflicht zur Vermietung von 215 Sozialwohnungen in der Europacity – Land Berlin erhält Recht

Pressemitteilung vom 09.10.2026

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin bereits in der letzten Woche über die Klage des Landes Berlin wegen 215 Sozialwohnungen in der Europacity mündlich verhandelt hatte, verkündete es heute sein Urteil in der Sache (Az.: VG 8 K 19/25). Es entschied, dass die Vorhabenträgerin sowie deren Rechtsnachfolgerin im Eigentum der Grundstücke Lisa-Fittko-Str. 5 bis 15 zur Vermietung der Sozialwohnungen verpflichtet sind. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagten dem Land Berlin für bisherige Verstöße Schadensersatz in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro sowie weiteren Schadensersatz für künftige Verstöße schulden.

Das Land Berlin hatte Klage erhoben, da die Vorhabenträgerin ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Bereitstellung der 215 Sozialwohnungen nicht nachgekommen war. Diese Verpflichtung war im Jahr 2016 in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Land Berlin festgeschrieben worden. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit dieser vertraglichen Vereinbarung und der sich hieraus ergebenden Pflicht zur Vermietung der Sozialwohnungen. Zudem bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung des Landes, dass diese Verpflichtung auch durch spätere Verträge nicht aufgehoben wurde. Die Rechtsnachfolgerin und heutige Grundstückseigentümerin sah das Gericht darüber hinaus wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB verpflichtet.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Das Urteil ist ein ganz wichtiges Signal an alle Projektentwickler: Mit dem Land Berlin geschlossene städtebaulichen Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und können nicht durch unlautere Grundstückstransaktionen umgangen werden. Gleichzeitig ermöglicht das Urteil, dass sich die Europacity nun zu dem gemischten Quartier entwickeln kann, das mit dem geltenden Bebauungsplan angestrebt wird.“