Das Amtsblatt für Berlin hat heute die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Anfang September 2026 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans 1-14-2 zur Änderung des festgesetzten Bebauungsplans 1-14 am Molkenmarkt veröffentlicht. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mit der Planänderung sollen insbesondere die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnraum und eine öffentlich nutzbare Verbindung im Block C geschaffen werden. Zugleich werden die Ziele des durch den Senat von Berlin beschlossenen Rahmenplans Molkenmarkt umgesetzt.
Auf Grund der Erhaltung des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Klosterstraße 44 soll die angrenzende öffentliche Grünfläche baulich gefasst werden. Zudem sollen die Entstehung einer lebendigen und abwechslungsreichen Dachlandschaft ermöglicht und die Erhaltung wohnungsnaher Frei- und Grünflächen gesichert werden.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Am Molkenmarkt entsteht ein neues Quartier für Gewerbe, Kultur und Wohnen. Dabei hat die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im innerstädtischen Raum und die Sicherung von Grünflächen einen besonderen Stellenwert bei der nachhaltigen Entwicklung der Berliner Mitte. Ich freue mich, dass mit der Änderung des Bebauungsplans eine weitere Grundlage zur Erreichung der städtebaulichen Ziele geschaffen wurde.“
Über die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit wird rechtzeitig über www.molkenmarkt.berlin.de sowie in der Tagespresse und im Amtsblatt für Berlin informiert.